Auftragsbegleitende Analysen der Meteorologischen Messkampagne im Gebiet N-9 und Zusammenfassende Berichte über die meteorologischen Verhältnisse im Gebiet N-9 in der AWZ der Nordsee (Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3) nach dem Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 14.04.2022) Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01330

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 130-369548)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsbegleitende Analysen der Meteorologischen Messkampagne im Gebiet N-9 und Zusammenfassende Berichte über die meteorologischen Verhältnisse im Gebiet N-9 in der AWZ der Nordsee (Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3) nach dem Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 14.04.2022)

Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01330
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71351610 Meteorologische Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die hier ausgeschriebenen Leistung umfasst zwei Schwerpunkte: eine messbegleitende Daten- und Berichtsprüfung für die Meteorologische Messkampagne im Gebiet N-9 der deutschen AWZ, sowie die darauf aufbauende Erstellung von drei Gesamtberichten (je einen separten Bericht für die Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3).

Die Berichts- und Datenprüfung umfasst eine Plausibilisierung und Konformitätsprüfung der Messdaten sowie die Zusammenstellung der nötigen Revisionsschritte zur Berichts- und Datenabnahme.

Die Erstellung der Gesamtberichte umfasst die Zusammenführung verschiedener Datensätze zur Beschreibung der Wind- und meteorologischen Verhältnisse auf den Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9-3 in der Nordsee (gemäß Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans des BSH vom 14.04.2022). Hierbei liegt der Schwerpunkt auf einem Vergleich der Datensätze und einer Einordnung aktueller Messdaten in längerfristige Modellzeiträume, wobei nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik vorzugehen ist. Neben den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten können auch eigene Datensätze vom Auftragnehmer eingebracht werden. Auf Grundlage sämtlicher Datensätze ist ein zusammenfassender Bericht pro Fläche über die Windverhältnisse auf der Fläche zu erstellen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 130-369548

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.

AUFTRAGSGEGESTANDSBEZOGENE AUSSCHLUSSKRITERIEN:

a. Maximaler Angebotspreis

Der Angebotspreis (einschließlich aller Bedarfspositionen) darf nicht höher sein als [Betrag gelöscht] EUR brutto (Ausschlusskriterium).

Nachweis: Angabe des Angebotspreises

ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:

- Eigenerklärung

- Durchführungskonzept (siehe Dokument "Hinweise_Durchführungskonzept_N-9.docx")

AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:

- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen

- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe

- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer

- Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang)

- Deckungsnachweis der Versicherung

- Referenzschreiben

- Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung; Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

REFERENZEN

Es müssen in der Eigenerklärung keine Angaben zu Referenzen gemacht werden. Diese Angaben sind vielmehr im Untersuchungskonzept zu machen, siehe Dokument "Hinweise_Durchführungskonzept_N-9.docx".

DATENSCHUTZ

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk,- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

muss es heißen:

Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag.

AUFTRAGSGEGESTANDSBEZOGENE AUSSCHLUSSKRITERIEN:

a. Maximaler Angebotspreis

Der Angebotspreis (einschließlich aller Bedarfspositionen) darf nicht höher sein als [Betrag gelöscht] EUR brutto (Ausschlusskriterium).

Nachweis: Angabe des Angebotspreises

ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN

Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.

Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.

Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.

Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.

MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN:

- Eigenerklärung zur Eignung

- Angebotsschreiben

- Durchführungskonzept (siehe Dokument "Hinweise_Durchführungskonzept_N-9.docx")

- Leistungsverzeichnis

- Erklärung zur IT-Sicherheit

- Verzeichnis der Leistungend er Unterauftragnehmer (sofern vorliegend)

- Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern vorliegend)

AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN:

- Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen

- Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe

- Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer

- Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation (nur im jeweils für das Kriterium erforderlichen Umfang)

- Deckungsnachweis der Versicherung

- Referenzschreiben

- Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung; Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

REFERENZEN

Es müssen in der Eigenerklärung keine Angaben zu Referenzen gemacht werden. Diese Angaben sind vielmehr im Untersuchungskonzept zu machen, siehe Dokument "Hinweise_Durchführungskonzept_N-9.docx".

DATENSCHUTZ

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z. B. für Lebensläufe bedeutet dies nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.

Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.

Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.

Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk,- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.

Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.

Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: