Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, Flächen N-9.1, N-9.2, N- 9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2 Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1030a

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, Flächen N-9.1, N-9.2, N- 9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2

Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1030a
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90711000 Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsche AWZ der Nordsee

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2) in drei Kampagnen (Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.09.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.03.2022 bis 15.05.2022 (Benthos) bzw. 01.04.2022 bis 30.05.2022 (Fische); Herbstkampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.09.2022 bis 15.11.2022 (alle Schutzgüter)). Die

Untersuchungen umfassen im Einzelnen:

- Benthos, Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre (StUK4, S.20)

- Benthos, Infauna-Untersuchung (inkl. Sediment) mit dem Van-Veen-Greifer (StUK4, S. 18/19)

- Fischfauna-Untersuchung mit der 7-Meter-Baumkurre (StUK4, S. 25/26)

- Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG und gefährdete Biotoptypen nach der aktuellen Roten Liste zu bewerten auf der vom AG gelieferten Ergebnisse der Seitensichtsonaruntersuchungen auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2; nach Bedarf Unterwasservideountersuchung.

Innerhalb von vier Monaten nach der Durchführung der Frühjahrskampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei der 30.05.2022) ist für die Flächen N-9.1, N-9.2 N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2 jeweils ein Zwischenbericht zu erstellen. Innerhalb von vier Monaten nach der Durchführung der Herbstkampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist der 15.11.2022) ist sodann für jede der sechs Flächen ein Abschlussbericht zu erstellen. Die Berichte haben insbesondere eine Bestandscharakterisierung, Darstellung der Vorbelastungen, Bestandsbewertung sowie Auswirkungsprognose in Bezug auf die Schutzgüter Benthos und Fische zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte wird beim öffentlichen Auftraggeber eine Strategische Umweltprüfung zu den Flächen durchgeführt und ihre Eignung zur Ausschreibung der Fläche durch die BNetzA überprüft werden. Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus den Bietern dieser BNetzA-Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Berichte ihre Gebote berechnen können.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/08/2021
Ende: 15/03/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 117-307807

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2 & 3
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
11/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Neu Brodersdorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

„Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen dieses Verfahren ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt (Adresse: siehe VI.4.1) gemäß 160 GWB statthaft.

"§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/07/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
90711000 Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Deutsche AWZ der Nordsee

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fortführung des ursprünglichen Auftrags

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 19
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Neu Brodersdorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Mehrkosten

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Inflation aufgrund von Corona und Krieg in der Ukraine

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR