Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, Flächen N-9.1, N-9.2, N- 9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2 Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1030a
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, Flächen N-9.1, N-9.2, N- 9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2
Deutsche AWZ der Nordsee
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2) in drei Kampagnen (Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.09.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.03.2022 bis 15.05.2022 (Benthos) bzw. 01.04.2022 bis 30.05.2022 (Fische); Herbstkampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.09.2022 bis 15.11.2022 (alle Schutzgüter)). Die
Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
- Benthos, Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre (StUK4, S.20)
- Benthos, Infauna-Untersuchung (inkl. Sediment) mit dem Van-Veen-Greifer (StUK4, S. 18/19)
- Fischfauna-Untersuchung mit der 7-Meter-Baumkurre (StUK4, S. 25/26)
- Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG und gefährdete Biotoptypen nach der aktuellen Roten Liste zu bewerten auf der vom AG gelieferten Ergebnisse der Seitensichtsonaruntersuchungen auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2; nach Bedarf Unterwasservideountersuchung.
Innerhalb von vier Monaten nach der Durchführung der Frühjahrskampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei der 30.05.2022) ist für die Flächen N-9.1, N-9.2 N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2 jeweils ein Zwischenbericht zu erstellen. Innerhalb von vier Monaten nach der Durchführung der Herbstkampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist der 15.11.2022) ist sodann für jede der sechs Flächen ein Abschlussbericht zu erstellen. Die Berichte haben insbesondere eine Bestandscharakterisierung, Darstellung der Vorbelastungen, Bestandsbewertung sowie Auswirkungsprognose in Bezug auf die Schutzgüter Benthos und Fische zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte wird beim öffentlichen Auftraggeber eine Strategische Umweltprüfung zu den Flächen durchgeführt und ihre Eignung zur Ausschreibung der Fläche durch die BNetzA überprüft werden. Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus den Bietern dieser BNetzA-Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Berichte ihre Gebote berechnen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Neu Brodersdorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
„Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen dieses Verfahren ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt (Adresse: siehe VI.4.1) gemäß 160 GWB statthaft.
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Deutsche AWZ der Nordsee
Fortführung des ursprünglichen Auftrags
Ort: Neu Brodersdorf
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Land: Deutschland
Mehrkosten
Inflation aufgrund von Corona und Krieg in der Ukraine