Gleisbau Kehrgleis Warschauer Straße Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0167-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Gleisbau Kehrgleis Warschauer Straße
Gleis- und Straßenbau
Berlin
Ausbau Gleisbau ca. 150 m Schiene und Kleineisen ca. 100 Stk. Betonschwellen ca. 120 m Begrenzungsbord ca. 85 m³ Schottertragschicht 45cm dick ca. 250 m² Kiessandtragschicht/Boden 25 cm dick 1 Stk. Prellbock Straßenbau ca. 200 m Asphalt/Betontiefschnitt ca. 470 m² Asphaltstraßendecke (bis 30 cm dick) ca. 470 m² Kiessandtragschicht/Boden 25cm dick ca. 15 m² Mosaikpflaster ca. 60 m² Kiessandtragschicht/Boden 15cm dick ca. 20 m² Kleinpflaster ca. 15 m² Betonsteinpflaster ca. 15 m² Betonflächen Einbau Gleisbau ca. 305 Stk. Betonschwellen ca. 170 m³ Gleisschotter ca. 120 m³ Schotterverfüllung ca. 435 m Vignolschiene S49 ca. 670 m² Kiessandtragschicht 25 cm 1 Stk. Einfache Weiche ca. 130 Stk Schwellenanker 3 Stk. Prellbock (1x gelagert, 1x neu, +1 Turmstraße) ca. 10 m² Schotter fein ca. 25 m² GFK Gitterrost ca. 40 m Dränrohr Straßenbau ca. 185 m Winkelborde (GBL 550) ca. 10 m Betonbord
1134-B4-T
Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der
gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die
Finanzierungsmittel, bereitgestellt durch Dritte, sind zum
Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht abschließend
bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle
hingewiesen wird. Sofern sich im Verlauf des
Vergabeverfahrens herausstellt, dass die Finanzierung nicht
gesichert ist oder gesichert werden kann oder die Zuwendung
durch Dritte hinter dem beantragten Zuwendungsvolumen
zurückbleibt, behält sich die BVG als AG vor, das
Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gleisbau Kehrgleis Warschauer Straße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.