Beschaffung von Anzeigern zur Fahrgastinformation Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0453-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Anzeigern zur Fahrgastinformation
Beschaffung von Anzeigern zur Fahrgastinformation
Gliederungsebene - Anzeiger, TTS
Berlin
Der Auftraggeber plant im Rahmen der Kapazitätserweiterungsmaßnahmen des Zentralen Omnibusbahnhofes in Berlin zwei Stück LED Übersichtsanzeiger inkl. Text-To-Speech-Module zur Fahrgastinformation per Kauf zu beschaffen. Der Auftragnehmer ist für die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme (Anschluss an das vorhandene Zentrale Managementsystem), Schulung und Dokumentation verantwortlich.
Gliederungsebene - Monitore
Berlin
Der Auftraggeber plant im Rahmen der Kapazitätserweiterungsmaßnahmen des Zentralen Omnibusbahnhofes in Berlin 16 Stück Monitore für den Innenbereich und 4 Stück Monitore für den Außenbereich zur Fahrgastinformation per Kauf zu beschaffen. Der Auftragnehmer ist für die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme (Anschluss an das vorhandene Zentrale Managementsystem), Schulung und Dokumentation verantwortlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
Ich erkläre,
• dass mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge keine nachweislich gegen geltende umwelt-, sozialoder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
• dass mein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren
der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde,
• dass mein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
keine nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,
durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
• dass mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1AEUV),
• dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
könnte,
• dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
mein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
• dass mein Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen
bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,dass mein Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die er- forderlichen Nachweise zu
übermitteln,
• dass mein Unternehmen nicht versucht hat,
- die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,
• dass mein Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen
zu übermitteln.
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
Ich erkläre, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen,
die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 123 Abs. 1 GWB
rechtfertigen würden:
• § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland),
• § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen,
• § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
• § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
im geschäftlichen Verkehr),
• § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern),
• den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete),
• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
• den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel)
oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des
Menschenhandels).
Mir ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach §
122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 123 Abs. 1 und 3 GWB in Frage
gestellt wird, wenn dem Bewerber bzw. ein Verhalten
zuzurechnen ist, wonach eine Person rechtskräftig verurteilt ist
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden ist.
3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
AufenthG
Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), nach § 21
Abs. 1 und Abs. 3 ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) und §
98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen.
Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss
gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetzes - MiLoG) nicht vorliegen.
4. Erklärung zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung
Ich erkläre, dass mein Unternehmen zum Zeitpunkt des
Angebotsabgabe über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro
Schadensereignis und [Betrag gelöscht] EUR pro
Versicherungsperiode verfügt.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR, netto) aufgeteilt
für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der
auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend
ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für
die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und
aufgeschlüsselt nach Jahren.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen
Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
1. Unternehmensreferenzen:
1.1 Los1 - Anzeiger:
Es müssen mindestens 2 Refrenzen für die erfolgreiche Ausrüstung mit jeweils mindestens 10 dynamischen Anzeigern in LED-Technik in den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden.
1.2 Los2 - Monitore:
Es müssen mindestens 2 Referenzen für die erfolgreiche Ausrüstung mit mindestens 10 Monitoren im Innen- und Außenbereich in den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden.
2. Kommunikation (gilt für beide Lose):
2.1 Die Kommunikation erfolgt während der Ausführung der Leistung in deutscher Sprache.
2.2. Für die spätere Wartung und Serviceaufträge erfolgt die Kommunikation in deutscher Sprache.
3. Zertifikat (gilt für beide Lose):
3.1 Ein ISO 9001 Zertifikat ist vorhanden.
4. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter (gilt für beide Lose)
4.1 Erklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl an
Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren
4.2 Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl an Mitarbeitern,
welche in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
die zum vergebenen Leistungsgegenstand vergleichbare
Leistungen erbracht haben
1.1 Los1 - Anzeiger:
Es müssen mindestens 2 Refrenzen für die erfolgreiche Ausrüstung mit jeweils mindestens 10 dynamischen Anzeigern in LED-Technik in den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden.
1.2 Los2 - Monitore:
Es müssen mindestens 2 Referenzen für die erfolgreiche Ausrüstung mit mindestens 10 Monitoren im Innen- und Außenbereich in den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden.
2. Kommunikation (gilt für beide Lose):
2.1 Die Kommunikation erfolgt während der Ausführung der Leistung in deutscher Sprache.
2.2. Für die spätere Wartung und Serviceaufträge erfolgt die Kommunikation in deutscher Sprache.
3. Zertifikat (gilt für beide Lose):
3.1 Ein ISO 9001 Zertifikat ist vorhanden.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
fristgerecht eingegangenen Angebote inhaltlich prüfen. Die
Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum
Ausschluss.
Im Übrigen zu Kooperationsformen: s. VI.3 Ziff. 5 und 6.
Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind den
Vergabeunterlagen
beigefügt.
Folgende Unterlagen müssen vom Bieter je Los mit dem Angebot
eingereicht werden:
• Angebot im AI-Vergabemanager
• Eigenerklärung zur Eignung Formblatt je Los: auszufüllen und zu
unterzeichnen
• Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Formblatt: auszufüllen
und zu unterzeichnen
• Formblatt Nachunternehmer Formblatt: auszufüllen
• Formblatt Frauenförderbogen: auszufüllen und zu
unterzeichnen
• Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung: auszufüllen und
zu unterzeichnen
• Preisblatt: auszufüllen und zu unterzeichnen
• MUSS-Anforderungen: auszufüllen und zu unterzeichnen
Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss vom
weiteren Verfahren führen.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während
des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen
oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe
eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben. Der Auftraggeber stellt
hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Vorgaben nach dem
BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn,
zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber stellt hierzu ebenfalls ein Dokument zur
Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber (AG) ist Sektorenauftraggeber nach § 100
Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird die Vergabe begonnen.
Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu
allgemeinen Verfahrenshinweisen bzgl. dieser Vergabe bei. Die
hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren
und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
3. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3))
unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1))
u. des Aktenzeichens FEM2-0453-2022 zu erfolgen. Die Bieter
sollen die Bieterfragen über die Nachrichtenfunktion der
Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden
grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum
09.09.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3))
eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden
nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen und die
Beantwortung von Fragen von Bietern sowie sonstige
Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf
der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG
empfiehlt daher allen Interessenten, täglich den vorbenannten
Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen
des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum
Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG
zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise
ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist
nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter der
Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
5. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren
(s. auch III.1):
Sofern eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt, ist
mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der
sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8)
dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen
sämtlicher Mitglieder der Bietergemenschaft und ein
bevollmächtigter Vertreter ergibt. Bietergemeinschaften dürfen
nur ein Angebot einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular
vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen gem,
III.1.2 werden die Umsätze von Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft addiert und gem. III.1.3 alle Erklärungen
der Mitglieder einer Bietergemeinschaft gesamthaft
ausgewertet. Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine
Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder
der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der
Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung
keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist
von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter
dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte
Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische
Gründe vorliegen, nicht allein um die Auftragsvergabe zu
bieten. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es
kann auf Anlagen verwiesen werden.
6. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
auf andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen
für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten
Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die
Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter
gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der
anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die
rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam
für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf
vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungsoder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angebote
Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote
zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1)
herunterzuladen. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin
(s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform
eingereicht werden.
8. Erläuterung zum Ablauf:
Der Ablauf des Vergabeverfahrens ist dem Dokument
"Allgemeine-Verfahrenshinweise_Anzeiger_FGI_ZOB.pdf" zu entnehmen.
9. Wertung der Angebote:
Nach Erfüllung der Eignungskriterien und Musskriterien je Los wird der im jeweiligen Preisblatt errechnete Gesamtpreis zu 100% in der Wertung berücksichtigt. Der Anbieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält den Zuschlag.
10. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und
hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.