SAP ERP Private Cloud Edition mit S/4 HANA SWAP-Option Referenznummer der Bekanntmachung: 1003622

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dak.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SAP ERP Private Cloud Edition mit S/4 HANA SWAP-Option

Referenznummer der Bekanntmachung: 1003622
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übernahme der bestehenden SAP-Systemlandschaft und integrierte Betriebsumgebung mit S/4 HANA

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die SAP bietet Unternehmen, die als Bestandskunde die SAP ERP Business Suite 7 (On Premises) nutzen und den Wechsel auf S/4 HANA anstreben, ein "Lift-and-Shift"-Betriebsmodell an. Dabei werden die Daten und Prozesse der bestehenden SAP-ERP-Umgebung in die ERP Private Cloud-Umgebung der SAP übernommen; die Hardware wird nicht übernommen und verbleibt beim Kunden. Gleichzeitig erhält das Unternehmen das Recht, beim Wechsel auf S/4 HANA das Betriebsmodell im

Hinblick auf Betrieb, Wartung und Lizenz zu den gleichen Konditionen weiter zu nutzen.

Dieses Modell wurde in der konkreten Adaption für die bestehende SAP-ERP-Systemumgebung der DAK-Gesundheit untersucht. Um die kontinuierliche fachliche Betreuung der Fachprozesse und des sog. Applikationsmanagements in der Zeit bis zur Umstellung auf S/4 zu gewährleisten, wird die BITMARCK diese Aufgaben auch weiterhin übernehmen.

Zusammengefasst übernimmt die SAP Deutschland GmbH somit den technischen Betrieb, die Wartung und die Lizenzbereitstellung. Um die nahtlose Betreuung der Fachprozesse und der

Regelwerke in der SAP-ERP-Umgebung zu gewährleisten, stellt die BITMARCK weiterhin das sog. Applikationsmanagement und die Betreuung/ Implementierung der fachlichen Funktionen sicher - ebenso die Betreuung der Schnittstelle zu BITMARCK_21c|ng und anderen Umsystemen.

Die fachlich-prozessuale Beratung/Unterstützung der Migration von der SAP ERP Business Suite auf S/4 HANA sowie die laufenden Serviceleistungen für S/4 HANA werden gesondert EU-weit ausgeschrieben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Nur die SAP Deutschland SE bietet das Modell einer integrierten Betriebsumgebung der SAP ERP Business Suite 7 und SAP S/4 HANA als Private Cloud Edition an. Durch dieses Modell werden die Risiken unterschiedlicher technischer Betreiberkonstellation für das Altsystem (BITMARCK) und das Zielsystem (zertifizierter SAP-Partner für S/4 HANA) vermieden, da die SAP Deutschland SE den technischen Betrieb für das Alt- und Zielsystem im integrierten Modell gewährleistet.

Die von DAK-G durchgeführte Untersuchung der Migrationsstrategie vom Altsystem SAP ERP Business Suite 7 auf das Zielsystem SAP S/4 HANA und die darauf aufbauende Marktanalyse hat gezeigt, dass allein die SAP Deutschland SE technisch imstande ist, die beschaffungsgegenständlichen Leistungen des Parallelbetriebs von Alt- und Zielsystem in einer integrierten Betriebsumgebung wie gefordert zu erbringen und hierbei die von der DAK-G gestellten Anforderungen durchgängig zu erfüllen.

Das Ergebnis der auf Grundlage der Migrationsstrategie der DAK-G. durchgeführten Marktanalyse belegt das technische Alleinstellungsmerkmal der SAP Deutschland SE im Hinblick auf den

Parallelbetrieb von SAP ERP und SAP S/4 HANA in einer integrierten Betriebsumgebung. Andere Unternehmen vermochten nicht die von der DAK-G aufgestellten Anforderungen zu erfüllen, wie es anhand folgender Aspekte begründet und nachvollzogen werden kann:

- Die Beschaffung des ERP Private Cloud-Modells im "lift-and-shift"-Ansatz (Altsystem) in Verbindung mit dem gleichzeitigen Betrieb der S/4 HANA Private Cloud in derselben Betriebsumgebung wird in dieser Form nur von SAP Deutschland SE und von keinem anderen

zertifizierten SAP-Partner angeboten

- Eine zentrale Anforderung der DAK-G ist es, dass in der Parallelbetriebsphase des Alt- und Zielsystems eine einheitliche technische Betriebsverantwortung für die SAP ERP Business Suite 7 und für S/4 HANA - idealerweise in einer integrierten Betriebsumgebung - besteht. Der technische Betreiber hat dabei insbesondere die Cybersicherheit der beiden Systeme zu

gewährleisten sowie technischen Basis-Support zu leisten. Gegenstand der Beschaffung sind somit die Software-Lizenz, das Hosting und der Betrieb für Alt- und Zielsystem. (Hinweis: Der erweiterte Support und das Applikationsmanagement für SAP S/4 HANA und die Unterstützung der Migration/ Transition durch einen zertifizierten SAP-Partner sind nicht Gegenstand der aktuellen Beschaffung)

- Die DAK-Gesundheit wird die vorgesehene Umstellung des Altsystems SAP ERP Business Suite 7 auf das Zielsystem S/4 HANA Private Cloud nach dem Migrationsansatz "Selective Data Transition" vornehmen. Dies führt zu einer stufenweise Umstellung vom Altsystem auf das Zielsystem und bedingt somit einen technischen Parallelbetrieb beider Plattformen.

Neben dem Parallelbetrieb von Alt- und Zielsystem muss auch die technische Integration mit den von der BITMARCK betriebenen AddOn´s sowie zum SAP SuccessFactors-System

berücksichtigt werden. Diese technische Integration muss in der Umstellungsphase für das Alt- und das Neusystem - je nachdem, welches System für eine bestimmte Funktion führend ist - aufrechterhalten werden.

Der Fehlerfreiheit des technischen Betriebes von Alt- und Zielsystem kommt auch deshalb eine so elementare Bedeutung zu, da mit den betreffenden SAP-Systemen besonders geschäfts-kritische Prozesse sichergestellt werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Prozesse des Zahlungsverkehrs mit einem Umsatzvolumen von ca. 20 Mrd. Euro jährlich, die Führung des Sachbuches (inkl. Vermögensrechnung sowie Gewinn- und Verlustrechnung), die Verwaltung der Debitoren/ Kreditoren und die Beschaffungsprozesse der DAK-Gesundheit. Der homogene technische Parallelbetrieb der SAP ERP Business Suite 7 und der SAP S/4 HANA-Plattform aus einer Hand ist ein wesentlicher Garant, die technischen Risiken und Inkompatibilitäten bei diesen Geschäftsprozessen, die zudem KRITIS-relevant sind, größtmöglich zu reduzieren.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5RVG7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/07/2022