Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Vst. Friedrichsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44801
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Vst. Friedrichsdorf
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Vst. Friedrichsdorf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Vst. Friedrichsdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Vst. Friedrichsdorf
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Vst. Friedrichsdorf
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
NT02: Ein- und Ausbau Trennerbrücke L731
Die Firma RPS ist seit Septemer 2020 beauftragt, die Arbeiten in Friedrichsdorf zur Anpassung der Oberleitungsanlagen an die
neuen Gleis- und Weichenlagen anzupassen. Im Zuge der fortschreitenden Planung hat sich die zusätzliche Notwendigkeit
ergeben, eine Trennerbrücke zur Erzeugung des Bauzustands ein- und wieder auszubauen.
Der Ein- und Ausbau der Trennerbrücke war nicht im ursprünglichen Projektumfang enthalten. Die Notwendigkeit hat sich erst
mit fortschreitendem Planungsprozess kurzfristig ergeben.