B5 Winterdienst 2022/2023 in Zuständigkeit der AM Stillhorn Referenznummer der Bekanntmachung: OV-C1-Winterdienst B5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
B5 Winterdienst 2022/2023 in Zuständigkeit der AM Stillhorn
Durchführung des Winterdienstes auf den Flächen der Autobahn GmbH des Bundes, NL Nord, entlang der Bundesstraße B5 in Zuständigkeit der AM Stillhorn
in dem Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.04.2023.
Strecke Streuen bzw. Räumen und Streuen auf einer Fläche von 165.000 m2
Inkl. Fahrzeuge, Geräte, Personal, Versicherung und Streumaterial.
Die Fläche beinhaltet die Fahrstreifen, die Standstreifen, sowie die Rampen der Anschlussstellen in beide Fahrtrichtungen.
Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg
Deutschland
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, plant die Durchführung des
Winterdienstes entlang der Bundesstraße B5 in Zuständigkeit der Autobahnmeisterei
Stillhorn, um die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des
vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Es besteht die Aufgabe,
Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu
vermeiden, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Der Winterdienst ist bei
entsprechender Wetterprognose, so frühzeitig wie möglich durchzuführen.
Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt in dem Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.04.2023. Die Winterdienstroute erstreckt sich auf der B5 von der A1, Anschlussstelle HH-Billstedt bis zur "Schurz-Allee-Nord" in Richtungsfahrbahn West sowie in Richtungsfahrbahn Ost von der "Schurz-Allee-Nord" bis zur A1, Anschlussstelle HHBillstedt.
Die Länge der Strecke beträgt je Richtungsfahrbahn circa 5,32 km. Der
Querschnitt der B5 im besagten Bereich, stellt einen RQ 28 dar. Der Querschnitt weist
zwei Fahrstreifen mit Standstreifen je Richtungsfahrbahn auf. Zur Winterdienstroute
gehören weiterhin die Rampen der A1, Anschlussstelle HH-Billstedt, die Rampen und der Verflechtungsstreifen der B5, Anschlussstelle HH-Billstedt Markt sowie Anschlussstelle HH-Horner-Rampe.
Die zu streuende bzw. räumenden Flächen betragen:
Fahrbahn B5 Rifa Hamburg: 49.090,00 m2
Fahrbahn B5 Rifa Bergedorf: 47.692,00 m2
Fahrbahn B5 Standstreifen: 21.260,00 m2
B5, AS HH-Billstedt-Markt, Rampen: 9.745,50 m2
B5, AS HH-Horner-Rampe, Rampen: 7.575,50 m2
A1, AS HH-Billstedt, Rampen: 30.099,50 m2
Gesamtfläche: 165.462,50 m2
Der Winterdienstvertrag läuft für den Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis zum 30. April 2023. Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr für die Winterdienstsaison 2023/2024 in der Zeit vom 01. Oktober 2023 bis zum 30. April 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.autobahn.de