Systemarchitektur des Verkehrszentralenverbund Autobahn Referenznummer der Bekanntmachung: AdB-2022-VZD-E21X-A
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systemarchitektur des Verkehrszentralenverbund Autobahn
Die Verkehrszentrale Deutschland in Frankfurt am Main stellt die organisatorische und systemtechnische Vernetzung der Verkehrszentralen der Autobahn GmbH sowie die Koordination dieses (Transformations-)Prozesses sicher. Sie setzt mit der Strategie zum deutschlandweiten Verkehrszentralenverbund eine Offensive zum Ausbau des systemgestützten und vernetzten Verkehrsmanagements der Zukunft um. Zur Unterstützung dieser Aktivitäten wird mit dieser Ausschreibung ein Dienstleister gesucht, der die Rollen einer Systenmarchitektin/eines Systemarchitekten einerseits und einer Spezifikateurin/eines Spezifikateurs andererseits besetzen kann.
Neben der Verkehrszentrale Deutschland - Standort Frankfurt am Main sind Leistungen in weiteren Niederlassungen deutschlandweit zu erbringen.
Zur Unterstützung beim Aufbau des deutschlandweiten Verkehrszentralenverbundes wird mit dieser Ausschreibung ein Dienstleister gesucht, der die Rollen einer Systenmarchitektin/eines Systemarchitekten einerseits und einer Spezifikateurin/eines Spezifikateurs andererseits besetzen kann.
Sechsmalige Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Zusätzlich einmalige weitere Verlängerung um 12 Monate im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung.
Es werden von allen geeigneten Bewerbern drei bis maximal fünf Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Es sind drei oder mehr Referenzprojekte einzureichen. In die Auswahlentscheidung gehen ausschließlich berücksichtigungsfähige
Referenzprojekte (dazu III.1.3)) ein.
Es sind drei oder mehr Referenzprojekte einzureichen. Hierzu ist das Formular T02_E21X-A_Referenzbogen zu verwenden.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Das Ende des jeweiligen Referenzprojektes darf nicht länger als acht Jahre zurückliegen, d. h. nicht vor Juni 2014 abgeschlossen worden sein.
b) Das Referenzprojekt hatte die Planung, Spezifikation oder Umsetzung eines übergeordneten Verkehrsrechners (Zusammenfassung von mindestens 3 eigenständigen Verkehrsbeeinflussungsanlagen) zum Haupt-Leistungsgegenstand. Definition Verkehrsbeeinflussungsanlage: Temporäte Seitenstreifenfreigabe, Streckenbeeinflussungsanlage, Netzbeeinflussungsanlage, Variable Fahrstreifenzuordnung oder Richtungswechselbetrieb mit eigener Datenaufbereitung, Steuerungslogik und Steuerungseinrichtung.
c) Das Referenzprojekt beinhaltete die Planung, Spezifikation oder Umsetzung eines Verkehrsbeeinflussungssystems im übergeordneten, klassifizierten Straßennetz (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke > 50.000 Kfz/24h)
d) Das Referenzprojekt beinhaltete Leistungen des Bewerbers zu Konzeption oder Systemarchitekturerstellung oder Lastenhefterstellung oder Abnahmebegleitung oder Inbetriebnahmebegleitung im Umfang von mindestens 30 Personentagen
Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) bis d) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Werden nur zwei Referenzprojekte benannt, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Wertung der Eignung:
Für jede der nachfolgenden sechs Anforderungen, die das nachgewiesene Referenzprojekt erfüllt, enthält der Bewerber fünf Punkte und im Falle der Nichterfüllung 0 Punkte:
1. Das Referenzprojekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) erbracht.
2. Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto bezogen auf die Gesamtprojektlaufzeit.
3. Das Referenzprojekt beinhaltete eine Systementwicklung, dessen Produkt nach Abnahme seit mindestens 6 Monaten in Produktivbetrieb ist.
4. Das Referenzprojekt beinhaltete die Implementierung eines Nutzerinterfaces (Grafische Nutzeroberfläche).
5. Das Referenzprojekt beinhaltete die Entwicklungsbegleitung eines Systementwicklungsprojektes von der Anforderungsanalyse bis zur Abnahme des Systems.
6. Das Referenzprojekt beinhaltelte ein Systementwicklungsprojekt, das die Integration von Basisfunktionen eines Softwaresystems (Archivdatenbank, Nutzerverwaltung, Schnittstellenservices, Anlagenkonfiguration oder Systemüberwachung) einer oder mehrerer Anwendung in einen zentrale, übergeordnete Anwendungsarchitektur zum Gegenstand hat.
Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Maximal können somit 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.
Sechsmalige Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Zusätzlich einmalige weitere Verlängerung um 12 Monate im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung.
Ergänzung zum geschätzten Auftragswert (II.1.5. / II.2.6.) : Der geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten unvorhergesehene weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarung erforderlich werden, kann der Auftraggeber max. bis 4.800 Personentage über die gesamte Laufzeit von 9 Jahren abrufen (hypothetische mögliche Maximalauftragsmenge).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung haben der Bewerber, das jeweilige Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft sowie jeder im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) benannte Unterauftragnehmer
- eine Eigenerklärung gem. §§ 1, 29 HGB,
- eine Vertraulichkeitserklärung,
- eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB und
- eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 GWB vorzulegen.
Die abzugebenden Erklärungen sind T01_E21X-A_Teilnahmeantrag enthalten und dort konkretisiert.
Netto-Jahresumsatz des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021
Der Durchschnittsjahresumsatz des Unternehmens in den Jahren 2019, 2020 und 2021 muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Es sind drei oder mehr Referenzprojekte einzureichen. In die Feststellung der Eignung und die Auswahlentscheidung gehen ausschließlich berücksichtigungsfähige Referenzprojekte (dazu III.1.3)) ein.
Es sind drei oder mehr Referenzprojekte einzureichen. Hierzu ist das Formular T02_E21X-A_Referenzbogen zu verwenden.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die kumulativ mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Das Ende des jeweiligen Referenzprojektes darf nicht länger als acht Jahre zurückliegen, d. h. nicht vor Juni 2014 abgeschlossen worden sein.
b) Das Referenzprojekt hatte die Planung, Spezifikation oder Umsetzung eines übergeordneten Verkehrsrechners (Zusammenfassung von mindestens 3 eigenständigen Verkehrsbeeinflussungsanlagen) zum Haupt-Leistungsgegenstand. Definition Verkehrsbeeinflussungsanlage: Temporäte Seitenstreifenfreigabe, Streckenbeeinflussungsanlage, Netzbeeinflussungsanlage, Variable Fahrstreifenzuordnung oder Richtungswechselbetrieb mit eigener Datenaufbereitung, Steuerungslogik und Steuerungseinrichtung.
c) Das Referenzprojekt beinhaltete die Planung, Spezifikation oder Umsetzung eines Verkehrsbeeinflussungssystems im übergeordneten, klassifizierten Straßennetz (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke > 50.000 Kfz/24h)
d) Das Referenzprojekt beinhaltete Leistungen des Bewerbers zu Konzeption oder Systemarchitekturerstellung oder Lastenhefterstellung oder Abnahmebegleitung oder Inbetriebnahmebegleitung im Umfang von mindestens 30 Personentagen
Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) bis d) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Werden nur zwei Referenzprojekte benannt, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein.
Die berücksichtigungsfähigen Referenzprojekte werden nach Schema bewertet: Für jede der nachfolgenden sechs Anforderung, die ein Referenzprojekt erfüllt, erhält es 5 Punkte.
1. Das Referenzprojekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) erbracht.
2. Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto bezogen auf die Gesamtprojektlaufzeit.
3. Das Referenzprojekt beinhaltete eine Systementwicklung, dessen Produkt nach Abnahme seit mindestens 6 Monaten in Produktivbetrieb ist.
4. Das Referenzprojekt beinhaltete die Implementierung eines Nutzerinterfaces (Grafische Nutzeroberfläche).
5. Das Referenzprojekt beinhaltete die Entwicklungsbegleitung eines Systementwicklungsprojektes von der Anforderungsanalyse bis zur Abnahme des Systems.
6. Das Referenzprojekt beinhaltelte ein Systementwicklungsprojekt, das die Integration von Basisfunktionen eines Softwaresystems (Archivdatenbank, Nutzerverwaltung, Schnittstellenservices, Anlagenkonfiguration oder Systemüberwachung) einer oder mehrerer Anwendung in einen zentrale, übergeordnete Anwendungsarchitektur zum Gegenstand hat.
Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Maximal können somit 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.
Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leistungserbringung erfolgt im Zielkonflikt der Ziele Sicherstellung einer bundesweit möglichst einheitlichen Systemarchitektur einerseits und der Berücksichtigung spezifischer lokaler Archiekturanforderungen andererseits, muss eine robuste technische Basis für das Verkehrsmanagement über die gesamte Phase der Schaffung des Verkehrszentralenverbundes sowie die Möglichkeit einer Weiterentwicklung bieten. Hierfür ist personelle Kontinuität in der Erbringung dieser Dienstleistung unerlässlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WR2NP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bei Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes muss dieser innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werde