Begleitforschung ExMo Referenznummer der Bekanntmachung: GQA-ExMo
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gs-qsa-pflege.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitforschung ExMo
Auftragsgegenstand ist die wissenschaftliche Begleitforschung zum fachlich konsentierten Expertenstandard-Entwurf auf der Grundlage der 2020 vom DNQP erarbeiteten Aktualisierung mit dem Schwerpunkt der Wirkungsanalyse.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) hat der Gesetzgeber geregelt, dass die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI Vereinbarungen und Beschlüsse zur Qualitätssicherung in der Pflege, u.a. auch die Entscheidungen bei der Entwicklung und Aktualisierung der Expertenstandards nach § 113a SGB XI, durch den Qualitätsausschuss Pflege treffen und dabei durch die qualifizierte Geschäftsstelle nach § 113b SGB XI Absatz 6 unterstützt werden. Das zweite Pflegestärkungsgesetz ersetzte damit ab 2017 in Teilen die bisherigen Regelungen nach dem Mitte 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz.
Auftragsgegenstand ist die wissenschaftliche Begleitforschung zum fachlich konsentierten Expertenstandard-Entwurf auf der Grundlage der 2020 vom DNQP erarbeiteten Aktualisierung mit dem Schwerpunkt der Wirkungsanalyse.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRWML
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der bekannt gegebenen Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.