Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Dammsanierung U6 Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0425-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Dammsanierung U6
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Dammsanierung U6
Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung und in Los 2 die Vertragsbeteiligung. Detaillierte Informationen zur Losaufteilung können den spezifischen Abschnitten dieser EU-Bekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Für o. g. Leistungen werden im Rahmen der Ausschreibung Dienstleister gesucht.
Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen wird den Bewerbern erst nach Vorlage einer unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Für den Fall, dass für ein Los keine oder nur unwirtschaftliche Angebote abgegeben werden, ist der Auftraggeber zur Sicherstellung der Gesamtversorgung berechtigt, die Vergabe insgesamt einzustellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren, gegebenenfalls unter Zusammenfassung der beiden Lose durchzuführen.
Vertragsführung
Berlin
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Dammsanierung U6
Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung (Mindestquote: 30%).
Die BVG AöR plant den Neubau von Brücken und eine umfangreiche Dammsanierung auf der U6 Nord.
Die Investitionssumme für dieses Projekt mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis Ende 2025 wird mit ca. EUR 129,991Mio. veranschlagt.
Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 31.12.2025 gerechnet.
Entsprechend ist die vorläufige Laufzeit des Versicherungsvertrags ebenfalls bis zum 31.12.2025 zuzüglich 24 Monate Nachhaftung (gilt nur für die Bauleistungsversicherung) geplant.
Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens.
In der Betriebs-, Produkt- und Umwelt-Haftpflicht- Versicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 50.000.000 pauschal.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Für o. g. Leistungen wird im Rahmen der Ausschreibung ein Dienstleister für die Vertragsführung gesucht.
Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung bzw. in der Baukombipolice. Die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen und die Baukombipolice werden den Bewerbern erst nach Vorlage einer unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen / geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z.B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrages grundsätzlich mitversichert.
Die BVG hat die Möglichkeit, den Vertrag bis maximal 30.06.2027 zu verlängern.
Vertragsbeteiligung
Berlin
Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung für das Projekt Dammsanierung U6
Der Auftrag umfasst in Los 2 die Vertragsbeteiligung (ohne Mindestquote).
Die BVG AöR plant den Neubau von Brücken und eine umfangreiche Dammsanierung auf der U6 Nord.
Die Investitionssumme für dieses Projekt mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis Ende 2025 wird mit ca. EUR 129,991Mio. veranschlagt.
Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 31.12.2025 gerechnet.
Entsprechend ist die vorläufige Laufzeit des Versicherungsvertrags ebenfalls bis zum 31.12.2025 zuzüglich 24 Monate Nachhaftung (gilt nur für die Bauleistungsversicherung) geplant.
Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens.
In der Betriebs-, Produkt- und Umwelt-Haftpflicht- Versicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 50.000.000 pauschal.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Für o. g. Leistungen wird im Rahmen der Ausschreibung ein Dienstleister für die Vertragsführung gesucht.
Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung bzw. in der Baukombipolice. Die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen und die Baukombipolice werden den Bewerbern erst nach Vorlage einer unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen / geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z.B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrages grundsätzlich mitversichert.
Die BVG hat die Möglichkeit, den Vertrag bis maximal 30.06.2027 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der
Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen /Erklärungen
vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis
(z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum
des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei
Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen,
Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen
des Unternehmens.
3. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden
Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des
Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz
des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen
eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn
eingeholt wird.
4. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in
der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AEntG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen
für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht
vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen
Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
nicht vorliegen.
8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im
Wettbewerbsregister des Bundes i.S.d. § 2 WRegG vorliegt.
9. Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch
eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw.
Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k Abs. 1 fällt
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" und "Eigenerklärung_AN_Art 5k" zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben
der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote von
30 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bewerbereigenklärung)
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.
Zeichnungsquote für Los 1: mindestens 30%
Los 1:
1) Erfahrung von kombinierten Bauleistungs- und Haftpflichtversicherungen im Bereich Infrastruktur
2) Einstufung der Bonität
3) Mindestausführungsbedingungen Betreuung und Personal
Los 2:
1) Einstufung der Bonität
Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung.
Los 1:
1) 3 (drei) Referenzen von kombinierten Bauleistungs- und Haftpflichtversicherungen im Bereich Infrastruktur für die Projektversicherung von Bahnbauprojekten im Volumen von mind. 20 Mio. EUR, bei denen o. g. Unternehmen auch die Führungsversicherung übernommen hat.
2) Das o. g. Unternehmen verfügt über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur.
3) Alle Mindestausführungsbedingungen gemäß Formblatt "D.1_MindestausführungsanforderungLos1_Betreuung_und_Personal" werden erfüllt.
- Teamleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektversicherungen in den Sparten Bauleistung und/oder Haftpflicht
- Underwriter mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung (jeweils für Bauleistung und die Haftpflichtsparten)
- UW-Stellvertreter mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung (jeweils für Bauleistung und die Haftpflichtsparten)
- Bestätigung, , dass folgende Ausführungsbedingungen zur Kenntnis genommen wurden und diese Bedingungen Teil des Angebots werden:
a) Bearbeitung von Vertragsfragen bzw. Rückmeldung innerhalb von 72 Stunden nach Zugang
b) Dokumentierung von Vertragsänderungen und Nachträgen innerhalb von 14 Tagen
- Schadeningenieur mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektversicherungen in der Sparte Bauleistung
- Schadeningenieur-Stellvertreter mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektversicherungen in der Sparte Bauleistung
- Haftpflicht Schadenmitarbeiter mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektversicherungen
- Haftpflicht Schadenmitarbeiter - Stellvertreter mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Projektversicherungen
- Bestätigung, , dass folgende Ausführungsbedingungen zur Kenntnis genommen wurden und diese Bedingungen Teil des Angebots werden:
a) Telefonische Erreichbarkeit im Schadenfall innerhalb eines Arbeitstages
b) Deutschsprachige Schadenmitarbeiter innerhalb von 36 Stunden nach erster Schadenmeldung am Schadenort
Los 2:
1) Das o. g. Unternehmen verfügt über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und
fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum
Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
- Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in
deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte
Übersetzung
- Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung
während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung
durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der
Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
Frauenförderverordnung abzugeben.
- Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum
vergaberechtlichen Mindestlohn, sind zu berücksichtigen.
- Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des
Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
- Einhaltung der Verordnung Art. 5k Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Mit Angebotsabgabe haben sich die Bieter zur Einhaltung der
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zu verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.
1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO
insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Durch diese Bekanntmachung wird der
Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens
begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen/Versicherungen mit den
in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am
Verhandlungsverfahren FEM2-0425-2022 bewerben können.
Geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe)
werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen und zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen und die Baukombipolice werden den Bewerbern erst nach Vorlage einer unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
3. Die Übermittlung von Fragen/Übermittlung der Vertraulichkeitserklärung hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1))
u. des Aktenzeichens FEM2-0425-2022 zu erfolgen. Auskünfte
werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum
04.08.2022 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)
eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete
Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen
werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen
(auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von
Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG,
die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI
veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den
vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u.
Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen
zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom
AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen
und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise
ergänzen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht
ausreichend (Teilnahmefrist: 09.08.2022, 12:00 Uhr).
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren
(s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit
dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen
sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
Formular vorzulegen.
BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts
abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter
der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen
Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den
Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht
allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf
Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
und finanziellen oder technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1)
benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter
Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien
können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen
auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit sich
Angaben zur Eignung auf diese anderen Unternehmen
(Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den jeweiligen
Angaben zur Eignung deutlich zu machen. Weiterhin ist mit
dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen (üblicherweise als
Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die
diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der
Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer
IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/
Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden
(Teilnahmefrist: 09.08.2022, 12:00 Uhr).
9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 12.09.2022,
12:00 Uhr
Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte
Leistungsverzeichnis einzureichen.
Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne
Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
Sofern der AG Verhandlungen durchführt, wird der AG den
Bieterkreis aufgrund einer ersten Auswertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien (Bewertungsmatrix) reduzieren und die drei bestplatzierten Bieter zum optimierten Angebot auffordern und nur mit diesen
Bietern das Verhandlungsverfahren für Los 1 fortsetzen (sukzessives
Abschichten).
Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
Für Los 2 werden alle Bieter zum Verhandlungsgespräch eingeladen.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.