Asset Tracking im klinischen Umfeld Referenznummer der Bekanntmachung: VV 037-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Asset Tracking im klinischen Umfeld
Asset Tracking im klinischen Umfeld
UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20246 Hamburg
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt auf der Hauptliegenschaft in klinisch und wissenschaftlich genutzten Gebäuden ein Ortungssystem für die Lokalisierung von überwiegend medizintechnischen Objekten zu etablieren.
Das System soll eine gemeinsame Basis-Infrastruktur für alle Aufgabenstellungen der Ortung (Asset-Tracking) bieten, um einen günstigen Betrieb zu ermöglichen.
Ausgeschrieben wird der Aufbau einer Trackinglösung auf dem UKE-Gelände inklusive der Pflege und Wartung, mittels eines Rahmenvertrags, voraussichtlich für einen Zeitraum von 4 Jahren.
Voraussichtlich werden mindestens Tags, Lokatoren und ein Zentralsystem bestehend aus Hard- und Software als Teil der Lösung beschafft werden. Bei der Realisierung soll die bestehende Infrastruktur so umfassend wie möglich genutzt werden, um die Kosten zu senken.
Die Basisfunktion wird in einer groben Positionsbestimmung (z. B. 5 m stockwerkgenau) bestehen. Erweiterungen werden die präzisere Ortsbestimmung, die Aufzeichnung von Wegen (Tracing) und die Übertragung von Zusatzdaten sein.
Die Visualisierung der Ergebnisse auf örtlichen gebäude-/geländebezogenen Übersichten ist eine Anforderung an die technische Lösung. Die Lösung soll es verschiedenen Anwendergruppen für ihre zugehörigen Objekte ermöglichen diese getrennt darzustellen.
Die ermittelten Daten müssen auch an andere Systeme übergeben werden können (Schnittstellen).
Neben den vertraglich vereinbarten Optionen behält sich der Auftraggeber vor, zusätzliche Leistungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV (Erneuerungen, Erweiterungen oder Wiederholung bereits erbrachter Leistungen) im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei dem Auftragnehmer der ausgeschriebenen Leistung zu beauftragen, da bei einem Wechsel des Auftragnehmers für Asset Tracking mit signifikanten technischen Unvereinbarkeiten und unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung gerechnet wird.
Für etwaige weitere Optionen siehe Vergabeunterlagen.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Asset Tracking im klinischen Umfeld
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen in bis zum 02.10.2020 über die Kommunikationsfunktion der eVergabe-Plattform (vgl. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung) gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor ,später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenteneinen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, Leistungen im Rahmen der Angebotsphase aus der Leistungsbeschreibung wieder herauszunehmen;
4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
7) Weitere Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Die noch nicht veröffentlichten Unterlagen sind für die Erstellung der Teilnahmeanträge nicht von Bedeutung. Zudem unterliegen sie einer besonderen Vertraulichkeit;
8) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV);
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRWMG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.