Asset Tracking im klinischen Umfeld Referenznummer der Bekanntmachung: VV 037-20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Asset Tracking im klinischen Umfeld

Referenznummer der Bekanntmachung: VV 037-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48814000 Medizinische Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Asset Tracking im klinischen Umfeld

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
32322000 Multimediaausrüstung
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

UKE Strategischer Einkauf Martinistr. 52 20246 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt auf der Hauptliegenschaft in klinisch und wissenschaftlich genutzten Gebäuden ein Ortungssystem für die Lokalisierung von überwiegend medizintechnischen Objekten zu etablieren.

Das System soll eine gemeinsame Basis-Infrastruktur für alle Aufgabenstellungen der Ortung (Asset-Tracking) bieten, um einen günstigen Betrieb zu ermöglichen.

Ausgeschrieben wird der Aufbau einer Trackinglösung auf dem UKE-Gelände inklusive der Pflege und Wartung, mittels eines Rahmenvertrags, voraussichtlich für einen Zeitraum von 4 Jahren.

Voraussichtlich werden mindestens Tags, Lokatoren und ein Zentralsystem bestehend aus Hard- und Software als Teil der Lösung beschafft werden. Bei der Realisierung soll die bestehende Infrastruktur so umfassend wie möglich genutzt werden, um die Kosten zu senken.

Die Basisfunktion wird in einer groben Positionsbestimmung (z. B. 5 m stockwerkgenau) bestehen. Erweiterungen werden die präzisere Ortsbestimmung, die Aufzeichnung von Wegen (Tracing) und die Übertragung von Zusatzdaten sein.

Die Visualisierung der Ergebnisse auf örtlichen gebäude-/geländebezogenen Übersichten ist eine Anforderung an die technische Lösung. Die Lösung soll es verschiedenen Anwendergruppen für ihre zugehörigen Objekte ermöglichen diese getrennt darzustellen.

Die ermittelten Daten müssen auch an andere Systeme übergeben werden können (Schnittstellen).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Nutzerbewertung / Gewichtung: 35
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Neben den vertraglich vereinbarten Optionen behält sich der Auftraggeber vor, zusätzliche Leistungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV (Erneuerungen, Erweiterungen oder Wiederholung bereits erbrachter Leistungen) im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei dem Auftragnehmer der ausgeschriebenen Leistung zu beauftragen, da bei einem Wechsel des Auftragnehmers für Asset Tracking mit signifikanten technischen Unvereinbarkeiten und unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung gerechnet wird.

Für etwaige weitere Optionen siehe Vergabeunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 180-433947
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Asset Tracking im klinischen Umfeld

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;

2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen in bis zum 02.10.2020 über die Kommunikationsfunktion der eVergabe-Plattform (vgl. Ziff. I.3 dieser Bekanntmachung) gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor ,später eingehende Fragen nicht zu beantworten;

3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenteneinen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich vorbehält, Leistungen im Rahmen der Angebotsphase aus der Leistungsbeschreibung wieder herauszunehmen;

4) Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;

5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;

6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;

7) Weitere Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Die noch nicht veröffentlichten Unterlagen sind für die Erstellung der Teilnahmeanträge nicht von Bedeutung. Zudem unterliegen sie einer besonderen Vertraulichkeit;

8) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV);

9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRWMG

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2022