Social Media-Leistungen - Beratung, Community-Management & Content für die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0196-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kas.de
Abschnitt II: Gegenstand
Social Media-Leistungen - Beratung, Community-Management & Content für die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) betreibt und verantwortet zurzeit Accounts und Seiten auf Facebook, Twitter, Instagram, YouTube, Twitch und LinkedIn. Auf den Social-Media-Kanälen informiert und klärt die KAS auf über aktuelle und zeithistorische Entwicklungen und Ereignisse, vermittelt Einblicke in ihre Arbeit, vermarktet Produkte wie Publikationen, Veranstaltungen oder Experteninterviews, geht in den Dialog mit der digitalen Community und führt digitale sowie hybride Veranstaltungsformate durch. Der politische Bildungsauftrag der Stiftung steht dabei im Fokus. Ergänzend zu den zentralen Stiftungskanälen existieren zahlreiche weitere Social-Media-Accounts unserer Politischen Bildungsforen in den Bundesländern und unserer Auslandsbüros. Vereinzelt ist die Stiftung auch auf Plattformen wie SoundCloud und Spotify mit eigenen Accounts vertreten. Perspektivisch engagiert sich die Stiftung auch auf weiteren Plattformen und greift neue Trends auf.
Digitale Kommunikationskanäle wie Social-Media-Plattformen bieten der Konrad-Adenauer-Stiftung zusätzlich zu analogen Wegen der Kommunikation eine Möglichkeit, ihre Zielgruppen anzusprechen, ihren Auftrag zur politischen Bildung zu realisieren und Dialog zu fördern. Die Präsenz auf diesen Plattformen soll auch zu einer besseren Vermarktung und Bewerbung von Produkten der Stiftung wie Publikationen und Veranstaltungen beitragen. Gleichzeitig ist mit der Präsenz in den sozialen Medien das Ziel verbunden, eine digitale Community aufzubauen, zu der vor allem jüngere Menschen (Schülerinnen/Schüler, Studierende, junge Erwachsene, Young Professionals) zählen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, zu diesem Zweck eine Rahmenvereinbarung mit einem leistungsfähigen Dienstleister abschließen.
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Klingelhöferstraße 23
10785 Berlin
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer/einer Auftragnehmerin.
Die Rahmenvereinbarung wird ab dem Zuschlag für 24 Monate abgeschlossen. Die
Rahmenvereinbarung kann auftraggeberseitig zweimalig um weitere je 12 Monate verlängert werden. Der Auftraggeber zeigt dem Auftragnehmer dies schriftlich mind. 3 Monate vorher an.
Leistungen werden nach Bedarf bei dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin abgerufen. Der Abruf dieser Leistungen erfolgt völlig unverbindlich, insbesondere besteht für die Auftraggeberin keine Verpflichtung eines Mindestabrufs an Leistungen bzw. Lieferungen.
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und tritt zum 01.11.2022 in Kraft. Die Rahmenvereinbarung kann zweimalig um jeweils weitere zwölf Monate verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Auftragnehmerin. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch der Auftragnehmer auf Inanspruchnahme der Option.
Rannking der Teilnahmeanträge gemäß der eingereichten Referenzen und Mitarbeiterprofile (Anlagen A-7 und A-8; berufliche & fachliche Leistungsfähigkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis Berufs- oder Handelsregistereintragung
Bitte legen Sie einen Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bei. Sollten sie in keinem Register geführt werden, beschreiben Sie bitte, was Sie berechtigt, die hier ausgeschriebenen Leistungen in Deutschland erbringen zu dürfen?
- Anlage A-4 Erklärung Registerauskunft
Ist die Erklärung Registerauskunft im Zuge des Angebotes unterschrieben/signiert eingereicht?
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Eigenerklärung)
Der Bieter verpflichtet sich, ausreichenden Versicherungsschutz für alle sich aus der Vertragserfüllung ergebenden Risiken Sicherzustellen. Er hat sämtliche Versicherungen abzuschließen, die bei einem Vorhaben der vorliegenden Größenordnung üblich sind. Insbesondere hat der Bieter eine Produkt- und allgemeine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in folgender Mindesthöhe vorzuhalten und und mit dem
Teilanhmeantrag der AG durch Vorlage der entsprechenden Versicherungspolicen bzw. einer Absichtserklärung eines Versicherers nachzuweisen:
Personen- und/oder Sachschäden:
€ 3.000.000,- je Schadensfall
Vermögensschäden:
€ 1.000.000,- je Schadensfall
- Anlage A-1 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
- Anlage A-2 Verpflichtungserklärung Nachunternehmen (sofern zutreffend)
- Anlage A-3 Erklaerung_Bewerber-Bietergemeinschaft (sofern zutreffend)
- Anlage A-6 Erklärung Sanktionen Russland
- Signierter oder unterschriebener Fragebogen zur Eignungsprüfung (AI)
- E 1-10 - E 1-12 Eigenerklärung Referenzen A-7
- E 1-13 - E 1-18 Eigenerklärung Mitarbeiterprofil A-8
Die Dokumente sind signierter oder unterschrieben einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).