Grundsanierung Hauptgebäude 2.BA - Tragwersplanung Referenznummer der Bekanntmachung: A 02-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundsanierung Hauptgebäude 2.BA - Tragwersplanung
Die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäudes der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, Berlin-Mitte, erfolgt in drei Bauabschnitten, davon befindet sich der 1. Bauabschnitt bereits in der Umsetzung und soll 2024 abgeschlossen werden. Zur Realisierung des 2. Bauabschnittes, dessen Realisierung 2025 beginnen soll, wird nun für die Tragwerksplanung ein kompetentes Ingenieurbüro gesucht. Die Kosten des Vorhabens belaufen sich gem. des geprüften Bedarfsprogramms auf 30,25 Mio. EUR brutto (incl. Unvorhergesehenes, Kostenstand vom 4. Quartal 2020).
In den durch den RBm - SKzl Wissenschaft und Forschung 2018 beauftragten Gutachten über den Instandsetzungsbedarf aller Berliner Universitäten ist festgehalten, dass für das Hauptgebäude der HU Berlin ein sehr hoher Instandhaltungsstau und Sanierungsbedarf besteht. Mit einem ersten Bedarfsprogramm im Jahr 2010 war ursprünglich die vollständige Grundinstandsetzung des Gebäudes, deren Umsetzung langfristig in Teilbaumaßnahmen erfolgen sollte.
Ein erster Bauabschnitt befindet sich seit 2017 als Landesbaumaßnahme unter der Bauherrenschaft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Ausführung und umfasst für den östlichen Seitenflügel die Sanierung der Fassade, Dach und Fenster, die brandschutz-technische Ertüchtigung, die Trockenlegung des Kellergeschosses und die Erneuerung der TGA. Zusätzlich werden in Ergänzung die Sanierung der Hörsäle Audimax und Kinosaal sowie die durch die HU finanzierte Baumaßnahme „Ausbau Menzeldach“ im Rahmen des 1. BA realisiert. Die Grundinstandsetzung 1. BA wird voraussichtlich 2024 abgeschlossen. Geplanter Baubeginn für den 2. BA ist 2025.
Die Inhalte des 2. BA stellen die konsequente Fortsetzung aller bisherigen Sanierungsmaßnahmen dar und wurden in unmittelbarem räumlichem Anschluss an den 1. BA entwickelt. Ursprünglich umfasste der 2. BA alle notwendigen Maßnahmen, die nicht im Rahmen des 1. BA realisiert werden konnten, einschließlich der Schaffung neuer Flächen mit dem Ziel der Unterbringung des Instituts für Geschichte. Zur Kostensenkung wurden von der SKzl in Abstimmung mit der HU Festlegungen getroffen, die den Umfang des 2. BA und somit die Kosten reduzieren.
In Anerkennung der energetischen Ziele des Landes Berlin soll auf dem Dach des Mitteltrakts eine PV-Anlage zur Deckung des zukünftigen energetischen Gebäudebedarfs errichtet werden. Die Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde steht hierzu noch aus.
Im 2. Bauabschnitt sind zusammenfassend die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
1. Kopfbau Ost – bauliche, brandschutztechnische und technische Sanierung einschließlich Aus- und Umbauarbeiten zur Gewinnung zusätzlicher Nutzflächen
2. Fassaden-, Dach- und Fenstersanierung, die nicht Bestandteil des 1. BA waren
3. Restaurierung der Attikafiguren
4. PV-Anlage auf dem Dach des Mitteltrakts
Die Restmaßnahmen der vollständigen Grundsanierung des Hauptgebäudes, die nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen der Objektplanung sind, sollen in einem letzten dritten Bauabschnitt (3. BA) zusammengefasst und zeitnah im Anschluss an den 2. BA realisiert werden.
Für den Umbau im Kopfbau Ost liegt ein anerkanntes Raum-, Funktions- und Ausstattungsprogramm vor.
Für das Vorhaben wurde der voraussichtliche Kostenrahmen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter Berücksichtigung der genannten Unterlagen in Höhe von 30,25 Mio. EUR brutto (incl. Unvorhergesehenes, Kostenstand IV. Quartal 2020) festgelegt.
Mit der baufachlichen Genehmigung vom 03.11.2020 liegen das geprüfte Bedarfsprogramm mit Brandschutzkonzept, Schadstoffgutachten, Holzgutachten, Baugrundgutachten, Kampfmittelbescheinigung, Gutachten über Windlasten, wärmeschutztechnische Stellungnahme, sowie die ersten Abstimmungen zur denkmalpflegerischen Zielstellung, insbesondere bzgl. Restaurierung der Attikafiguren, vor. Eine Überarbeitung bzw. Aktualisierung einzelner Gutachten ist jedoch in entwurfsabhängiger Hinsicht in der nächsten Planungsphase notwendig.
Gemäß den Auflagen de Prüfvermerkts Z MI 301 sind die Leistungen der freiberuflich Tätigen auf Basis des geprüften Bedarfsprogramms entsprechend der Vergabeverordnung auszuschreiben. Hierzu gelten die Vertragsmuster mit den Hinweisen in der ABau.
Mit Bezug auf das ABau Formular Spezifische Leistungspflichten sind alle Leistungen aufgeführt, deren Übertragung an den AN vorgesehen ist.
Gemäß Vertragsmuster erfolgt eine stufenweise Beauftragung, beginnend mit der Erbringung der Leistungsstufe 1.
1. Anzahl der festen Mitarbeiter entsprechender Qualifikation, also mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Tragwerksplanung, als Summe der Büroleitung und der festangestellten Mitarbeiter bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls der durchschnittliche Mitarbeiteranzahl des Unternehmens entsprechender Qualifikation seit Bestehen des Unternehmens): Mindestanforderung 4 Mitarbeiter, keine Punkte
2. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Tragwerksplanung) in € netto p.a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit Bestehen des Unternehmens): Mindestanforderung 500.000 € netto p.a., keine Punkte
3. Berufserfahrung für entsprechende Dienstleistungen (Tragwerksplanung) bei den Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
Projektleitung: je 5 Jahre 10 Punkte, maximal 30 Punkte
Stellv. Projektleitung: Je 5 Jahre 5 Punkte, max. 15 Punkte
4. Persönliche Projektreferenzen über vergleichbare Leistungen einer baulichen Sanierungsmaßnahme:
Projektleitung: Je Referenz 15 Punkte, maximal 60 Punkte (Mindestanforderung 1 Referenz)
Stellv. Projektleitung: Je Referenz 10 Punkte, max. 40 Punkte (Mindestanforderung 1 Referenz)
5. Projektreferenzen vom Bieter:
5.1 Referenzen vergleichbarer Leistungen einer baulichen Sanierungsmaßnahme, die Honorarzone IV zugeordnet war und bei der die Projektkosten aus der Summe der KG 300 und 400 (Nettobetrag) von 10 Mio € hervorriefen: Je Referenz 20 Punkte, maximal 80 Punkte (Mindestanforderung 1 Referenz)
5.2 Projektreferenzen für Umbau im laufenden Gebäudebetrieb: Je Referenz 15 Punkte, maximal 60 Punkte (keine Mindestanforderung)
5.3 Projektreferenzen, die durch die öffentliche Hand oder eines kirchlichen Trägers durchgeführt wurden und Projektkosten aus der Summe der KG 300 und 400 (Netto) von 10 Mio € hervorriefen:
Je Referenz 10 Punkte, maximal 30 Punkte (keine Mindestanforderung)
Hinweis: Gleichlautende Projektreferenzen zu 4. und 5. sind möglich. Von mindestens einem der vorgestellten Projekte soll die Fertigstellung (Übergabe an den Auftraggeber), gemessen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Verfahrens, nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Zu jeder Projektreferenz ist eine Projektbeschreibung (max. 2 DIN A4-Seite) mit Angabe des Auftraggebers einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis EEE:
Es steht dem Bewerber frei, die geforderten Angaben mit Hilfe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zu machen, soweit diese durch die EEE erfasst sind. Hierzu ist aber jeweils in der EEE eine detaillierte Angabe zu den einzelnen Themen erforderlich; wird lediglich eine Angabe im "Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien" gemacht, reicht dies nicht aus zur Erfüllung der geforderten detaillierten Angaben und Erklärungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße geben Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Unter den Linden 6
Postleitzahl: 10099
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]