Durchführung von Qualitätstests in Fahrzeugen und an Haltestellen im Gebiet des ZVBN Referenznummer der Bekanntmachung: QSS-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Qualitätstests in Fahrzeugen und an Haltestellen im Gebiet des ZVBN
Der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN) beabsichtigt die Vergabe von Erhebungsfahrten zur Durchführung von Qualitätstests in Fahrzeugen und an Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV im gesamten Gebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN). Der Auftrag beinhaltet die Bereitstellung einer Auswertungssoftware durch den Auftragnehmer. Neben dieser Grundleistung wird eine Option zur Verlängerung der Grundleistung ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zusammen mit dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) hat die Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH ein Konzept für das Qualitätsmanagement entwickelt, welches Verfahren und Instrumente der Qualitätssicherung beschreibt. Ein zentrales Element sind Qualitätstests in Fahrzeugen und an Haltestellen. Die Durchführung der Qualitätstests soll durch einen externen Auftragnehmer erfolgen.
Die Erhebungsfahrten finden in den Jahren 2023 und 2024 im Gebiet des ZVBN statt. Das Gebiet umfasst die kreisfreien Städte Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie die Landkreise Ammerland, Diepholz, Oldenburg, Osterholz, Verden und Wesermarsch. Das Volumen umfasst 2230 Qualitätstests in Fahrzeugen und ca. 2500 Qualitätstests an Haltestellen im Gebiet des ZVBN pro Jahr. Die Stichprobenauswahl und Verteilung der Qualitätstests ist ausführlich in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Die Erhebungen sind elektronisch mit geeigneten mobilen Endgeräten durchzuführen. Die Fragebögen werden vom Auftragnehmer auf Basis von Vorgaben des Auftraggebers digitalisiert. Der Auftragnehmer wird verpflichtet, die Ergebnisse der Erhebungsfahrten zu prüfen und in einer Datenbank zu speichern. Die geprüften Ergebnisse werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Teil der Ausschreibung ist darüber hinaus die Bereitstellung einer Auswertungssoftware durch den Auftragnehmer. Die Auswertungssoftware ist direkt mit der beim Auftragnehmer gespeicherten Datenbank der Erhebungsergebnisse zu verknüpfen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag um zwei Jahre (01.01.2025 bis 31.12.2026) zu verlängern. Eine detaillierte Beschreibung der Verlängerungsoption enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Option beschreibt die Verlängerungsoption, die dem Auftraggeber das Recht gibt, den Auftragnehmer um zwei weitere Jahre (2025 und 2026) mit der Durchführung der Grundleistung zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen des AG ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser darf nicht älter als drei Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Aufforderung des AG zur Vorlage des Auszugs sein.
1.) Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot einen Nachweis des Bieters vorzulegen, dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
2.) Eigenerklärung des Bieters auf Formblatt des Auftraggebers zu seinen Gesamtumsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
3.) Eigenerklärung des Bieters auf Formblatt des Auftraggebers zu den anteiligen Jahresumsätzen für mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zu 1.) Mindestdeckungssummen von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Anforderungen werden auch dann als erfüllt anerkannt, wenn eine Deckungssumme von mindestens 4,5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen wird. Gleiches gilt, für eine pauschale Deckungssumme für zwei der drei abzudeckenden Schadensgruppen, sofern diese mindestens 3 Mio. Euro beträgt und zugleich die dritte Schadensgruppe mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro versichert ist (bspw. Deckungssumme mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und gesonderte Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro für Vermögensschäden). Als Nachweis ist eine gültige Versicherungspolice oder Versicherungsbestätigung vorzulegen. Soweit die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden nicht versichert sind, ist auf einem Formblatt des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung darüber abzugeben, dass im Auftragsfalle eine solche Versicherung über die vorstehenden Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden für die Vertragsdauer inkl. Gewährleistungszeit abgeschlossen wird. Zusätzlich ist für diesen Fall die Bestätigung eines Versicherers vorzulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung für den Bieter bereit ist.
Zu 2.) Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit ihrem Angebot durch die Eigenerklärung einen Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe einen Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten drei Geschäftsjahre nachweisen.
Zu 3.) Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit ihrem Angebot durch die Eigenerklärung einen anteiligen Mindestjahresumsatz in Höhe von im Durchschnitt [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre für mit dem Vertragsgegenstand vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe einen anteiligen Mindestjahresumsatz in Höhe von im Durchschnitt [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten fünf Geschäftsjahre nachweisen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über die Fachkunde und die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Darüber hinaus muss anzunehmen sein, dass der Bieter über das zur Vorbereitung der Durchführung von Qualitätstests in Fahrzeugen und an Haltestellen erforderliche Personal und die notwendige technische Ausrüstung verfügt.
1.) Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und bezogen auf das auftragsgegenständliche Geschäftsfeld jeweils für die letzten 3 Jahre vorzulegen.
2.) Die Bieter haben mit dem Angebot Angaben von Namen und Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen Führungskräfte (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) zu machen.
3.) Die Bieter haben mit ihrem Angebot einschlägige Referenzen über in den letzten 5 Jahren durchgeführte Erhebungsfahrten im straßengebundenen ÖPNV und SPNV sowie einschlägige Referenzen über in den letzten 5 Jahren durchgeführte Haltestellentests und Angaben zur Anzahl des jeweils eingesetzten Erhebungspersonals vorzulegen.
4.) Die Bieter haben mit ihrem Angebot einschlägige Referenzen über in den letzten 5 Jahren durch die Bieter ausgelieferte/bereitgestellte Auswertungssoftware für Auswertungen von Qualitätserhebungen vorzulegen.
Zu 1.) Der Bieter muss in jedem der letzten 3 Jahre mindestens 5 Vollzeitkräfte dauerhaft beschäftigt haben; als Vollzeitstelle wird eine Stelle mit wöchentlicher Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden anerkannt; Teilzeitstellen sind entsprechend umzurechnen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe die geforderte Mindestanzahl an Vollzeitkräften vorweisen können.
Zu 2.) Von den in vorstehender Mindestanforderung zu 1.) geforderten Mindestzahl an Vollzeitkräften müssen mindestens 2 Führungskräfte gewesen sein. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe die Mindestanzahl an Führungskräften vorweisen können.
Zu 3.) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss über mindestens eine Referenz einer vollständig durchgeführten Erhebung (Qualitätstests in Fahrzeugen und/oder Kundenzufriedenheitsbefragungen in Fahrzeugen des ÖPNV und/oder andere Verfahren zur Messung der Dienstleistungsqualität in Fahrzeugen) für einen Aufgabenträger und/oder eine Verbundorganisation mit einem Wert von über [Betrag gelöscht] EUR (netto), verbunden mit einer vollständig elektronisch gestützten Erhebung nachweisen. Die Referenz darf nicht älter als Juli 2017 sein. Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte müssen vor dem 01.04.2022 begonnen worden sein, um als Referenz gewertet werden zu können.
Zu 4.) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss über mindestens eine Referenz einer zur Nutzung durch Dritte durch den Bieter bereitgestellten Auswertungssoftware verfügen können. Die Referenz darf nicht älter als Juli 2017 sein. Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte müssen vor dem 1.4.2022 begonnen worden sein.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite ersichtlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen, vgl. § 55 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung behaupteter Vergabeverstöße kann sich jeder Bieter an die Vergabekammer Bremen wenden.
Vergabekammer Bremen – Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Telefax: 0421/496-32311
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).