TGA-Planungsleistungen Umbau WC-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: TGA_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://olympiastadion.berlin/de/start/
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planungsleistungen Umbau WC-Anlagen
Aufgrund von erhöhten Anforderungen für die Austragung der UEFA EURO 2024 Fußball EM sollen die WC-Anlagen des Unterrings in insgesamt 4 räumlichen Bereichen des Stadionhauptbaukörpers auf den Ebene 0 und zwar in den Blöcken Q/R, S/T, G/H und J/K erneuert werden. Hierzu wird eine Neukonzeption der vier bestehenden Standard-WC-Anlagen erforderlich unter Berücksichtigung der aktuellen Regelungen zur Barrierefreiheit für öffentlich zugängige Gebäude nach § 50 (2) BauO Bln, sowie der Hinweise im Gutachten zur Barrierefreiheit der Beratungsstelle für Inklusion im Fußball (Januar 2020) einschließlich des daraus abgeleiteten Beteiligungsprozesses.
Olympiastadion und Olympiapark Berlin
14053 Berlin
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung TGA (§ 55 HOAI i.V.m. Anlage 15) für die "Neuordnung und den Einbau von WC Anlagen im Unterring Ebene 0 im Olympiastadion Berlin" in den Leistungsphasen 1-8.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planungsleistungen zum Gewerk: "Umbau der WC-Anlagen im Olympiastadion Berlin"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14193
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der in den Ziffern II.1.7) und V.2.4) angegebene Wert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Es wird auf § 39 Abs. 6 VgV verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MR7VX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind gegenüber der unter Ziffer 2 genannten Kontaktstelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an den Vergabeunterlagen.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.