Ambulantes Operieren Gynäkologie Referenznummer der Bekanntmachung: 21-05917
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Ambulantes Operieren Gynäkologie
Vertragsgegenstand ist die besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V im Rahmen des gynäkologischen Indikationsspektrums, um die Behandlungsqualität für die Versicherten der TK in Hamburg zu verbessern. Ziel ist es, den Versicherten besondere medizinische Leistungen zur Verfügung zu stellen, medizinisch unnötige Leistungen zu vermeiden und eine Optimierung der Behandlungsabläufe sicherzustellen.
Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg
Ausgewählte planbare Operationen sollen stationsersetzend erbracht werden, soweit dies aus medizinischer Sicht und unter Berücksichtigung sozialer Rahmenbedingungen der Patientinnen möglich ist. Den Patientinnen mit der Indikation für eine Hysterektomie sind alternative Therapieoptionen für schonendere und komplikationsarme Therapien nach dem Grundsatz der Organerhaltung aufzuzeigen.
1. Abweichend zu Ziffer II.2.7 wird der Vertrag nicht für 48 Monate, sondern unbefristet geschlossen. Er kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.
2. Als Vertragspartner kommen ausschließlich Einzelpraxen, (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaften, Praxiskliniken oder Medizinische Versorgungszentren in Betracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertragsschluss erfolgte im Rahmen eines Vergabeverfahrens nach § 69 Abs. 4 SGB V: Die im Rahmen des Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1)) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und hat keine weitere Bedeutung.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDZD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.