Ausbau der IT bei der Bundesstiftung Gleichstellung Referenznummer der Bekanntmachung: BSG-03/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14193
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesstiftung-gleichstellung.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der IT bei der Bundesstiftung Gleichstellung
Ausbau der IT der Bundesstiftung Gleichstellung mit Beratung und Erweiterung der Konzeption einer IT-Infrastruktur unter Beachtung der Datensicherheit
Berlin
Die Bundesstiftung Gleichstellung ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Der Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.
Das doppelköpfige Direktorium ist zum 01.11.2021 bestellt worden. Seit März 2022 arbeitet ein achtköpfiges Aufbauteam mit dem Direktorium in einer neu erstellten IT-Infrastruktur. Ab Juli 2022 werden weitere Mitarbeitende eingestellt. Perspektivisch sollen in der Bundesstiftung Gleichstellung insgesamt 35 Personen plus ca. 5 Personen (Praktikant*innen/wissenschaftliche Hilfskräfte) arbeiten und es soll ein Haus der Gleichstellung mit Räumen für Co-Working und Veranstaltungen entstehen, das eine IT-System-, Videokonferenz- und Veranstaltungstechnikumgebung hat, die von Internen wie Externen genutzt werden kann.
Für den weiteren Ausbau der IT-Infrastruktur der Bundesstiftung Gleichstellung wird eine Beratung mit einer daraus resultierenden Erweiterung der bestehenden Konzeption bzw. Anpassung dieser sowie eine begleitende Hard- und Softwareausstattung benötigt. Die Hard- und Software ist in die Zwischenunterbringungsstandorte der Stiftung (Liegenschaft des BAFzA in Berlin-Halensee und das Berlin Global Village in Berlin Neukölln, den vorübergehenden Dienstorten der Bundesstiftung Gleichstellung) sowie der endgültigen Liegenschaft, zu liefern und dort zu installieren. Die Suche nach der endgültigen Liegenschaft ist noch im Gange, der Umzug dorthin wird voraussichtlich ab Oktober/November, spätestens im Dezember 2022 stattfinden. In der finalen Liegenschaft sind dann 2-3 Sitzungs-/Besprechungsräume und ein Co-Workingraum sowie ein größerer Veranstaltungsraum (für ca. 150 Personen) zu antizipieren, die zukünftig mit IT- und Videokonferenztechnik, elektronischen Whiteboards, Veranstaltungstechnik (Licht- und Tontechnik) etc. auszustatten und in das Gesamtsystem zu integrieren wären, was in der IT-Infrastruktur vorangelegt sein sollte.
Das zu findende Dienstleistungsunternehmen muss dazu folgenden Leistungsumfang abdecken:
- Beratung und Erstellung eines IT-Gesamtkonzeptes
- Spezifikation und Bereitstellung IT-Arbeitsplatzausstattung
- Erbringung von IT-Serviceleistungen / Aufbau und Support
- ggf. weitere Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kurze Darstellung des Unternehmens (Vordruck Angebot)
2) Nennung der für das Unternehmen verantwortlichen Personen (Vordruck Angebot)
3) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Vordruck Angebot)
4) Erklärung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Zuschlagsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird (Vordruck Angebot)
5) - sofern einschlägig - Angabe im Angebot zu Art und Umfang Nachunternehmerleistungen (die namentliche Bennung der Nachunternehmer und die Abgabe von Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer muss erst auf Verlangen des Auftraggebers erfolgen)
6) - sofern einschlägig - Bietergemeinschaftserklärung
7) Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) oder Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 MiLoG nicht vorliegen (Vordruck Angebot)
8) Erklärung Einhaltung Mindestlohn MiloG (Vordruck Angebot)
9) Eigenerklärung Sanktionen
1) Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
1) Jahresumsatz als Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre: mindestens EUR 1,5 Mio.
1) Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren
2) Erklärung zum Namen und der beruflichen Qualifikation der Person, die die im Falle eines Zuschlags als Projektverantwortlicher für die Auftragsabwicklung zuständig ist. Entsprechende Angaben zur Vertretung.
1. Der Bieter hat zwei (2) vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Es muss sich um unterschiedliche Referenzprojekte handeln.
1.1 Referenzprojekt 1: IT-Arbeitsplatzausstattung
Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt:
(1) Öffentlicher Auftraggeber
(2) Bundesbehörde
(3) Gegenstand: IT-Arbeitsplatzausstattung (Beratung und Erstellung IT-Gesamtkonzept, Arbeitsplatzausstattung, u.a. Server, Drucker, Telefonie, Kommunikation, Software)
(4) Auftragswert mindestens EUR 150.000 (netto)
(5) nach dem 01.01.2019 begonnene und abge-schlossene Leistungserbringung
1.2 Referenzprojekt 2: IT-Serviceleistungen
Vergleichbarkeit liegt vor, wenn das Referenzprojekt sämtliche der nachfolgend genannten Anforderungen erfüllt:
(1) Öffentlicher Auftraggeber
(2) Bundesbehörde
(3) Gegenstand: IT-Serviceleistungen (gemäß EVB-IT Servicevertrag)
(4) Auftragswert mindestens EUR 100.000 (netto)
(5) nach dem 01.01.2019 begonnene und abgeschlossene Leistungserbringung
2. Anzahl der im Durchschnitt der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre Beschäftigten: mindestens zehn (10)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4BRW5P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die First nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am TAg nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.