Technische Projektkoordination und Unterstützung Betreibermodells HEALTH-X dataLOFT Referenznummer der Bekanntmachung: AL 50/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Projektkoordination und Unterstützung Betreibermodells HEALTH-X dataLOFT
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt folgende Leistung aus:
Technische Projektkoordination (tPK) und Unterstützung des Betreibermodells im Projekt HEALTH-X dataLOFT für die Charité – Universitätsmedizin Berlin.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Berlin
Standardlos
1 * um jeweils 365
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren : Gefordert sind 3 Unternehmensreferenzen aus den letzten 3 Jahren 2019, 2020, 2021 oder aktueller, die die Mitarbeit in 3 wissenschaftlich geförderten öffentlichen Projekten mit vergleichbaren Leistungen nachweisen.
Vergleichbare Leistungen sind Projektmanagementaufträge in den Bereichen digitale Innovationen, Informationstechnologie, Aufbau von digitalen Anwendungen o.ä. im Gesundheitswesen. Diese Leistungen müssen im Hinblick auf den Umfang und den Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
zu Eignungskriterium 1: Es sind 3 Projekte (Referenzen) über vergleichbare Leistungen vorzuweisen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) 2 der 3 Projekte müssen aus der hochschulnahen Forschung stammen (Förderkennzeichen muss angegeben werden).
b) 1 der 3 Projekte müssen aus dem Bereich Gesundheits-IT mit Aufbau einer Datenplattform stammen.
c) 1 der 3 Projekte müssen den Betrieb einer vergleichbaren Datenplattform umfassen.
d) Der Umfang bei 1 der 3 Projekte muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR aufweisen.
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibung sunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung der Ausschreibung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf dem Bieterportal zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]