Neubau von zwei Schulen in Bauabschnitten am Standort Schwengelkamp/ Behringstraße in Hamburg - Projektsteuerung und -leitung in Anlehnung an §§ 2 & 3 AHO, Heft Nr. 9 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 016-22 BK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von zwei Schulen in Bauabschnitten am Standort Schwengelkamp/ Behringstraße in Hamburg - Projektsteuerung und -leitung in Anlehnung an §§ 2 & 3 AHO, Heft Nr. 9
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Neubau einer Grundschule sowie einer weiterführenden Schule am Standort Schwengelkamp/ Behringstraße am AK Altona in Hamburg Othmarschen beauftragt.
Hamburg
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Schulplätzen in der Schulregion 4 für den Bereich Othmarschen / Ottensen wird eine zusätzliche Grundschule benötigt. Als geeignete Fläche für einen Grundschulneubau im o.g. Einzugsbereich wurde die unmittelbar südlich der Behringstraße gelegene Fläche zwischen den Straßen Schwengelkamp und Griegstraße identifiziert.
Geplant ist die Errichtung einer neuen vierzügigen Grundschule mit rund 5.400 m² BGF. Darüber hinaus ist eine zusätzliche weiterführende Schule geplant, die je nach Schulform eine BGF von ca. 8.500 bis 9.000 m² benötigt. Dabei ist die Errichtung von gemeinsamen Einrichtungen für beide Schulen z.B. einer Sporthalle und Sportflächen vorgesehen, um mögliche Synergieeffekte nutzen zu können. Beide Schulen zusammen benötigen vier Sporthallenfelder.
Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt ca. 25.156 m² und wird aktuell durch Kleingartenvereine (KGV) genutzt. Von den 37 Kleingärten sollen 24 Kleingärten auf einer Fläche westlich der Straße Holmbrook baulich hergestellt und die übrigen 13 Kleingärten werden im Bezirk Altona umverlagert. Die Kosten für Abriss, Verlagerung und Neuerrichtung der 37 Kleingärten trägt das Sondervermögen für Schulimmobilien. Die Umsiedlung der Kleingärten erfolgt in drei Abschnitten. Der Erhalt der technischen Infrastruktur der in Nutzung bleibenden Gärten muss auch während der einzelnen Bauphasen gewährleistet werden.
Außerdem sollen die Außenflächen für die Schulen erschlossen und neu gestaltet werden.
Die Durchführung des Bauvorhabens ist als eine Gesamtmaßnahme unter Aufrechterhaltung des bestehenden Kleingartenbetriebes vorgesehen. Die Zugänglichkeit der in Nutzung verbleibenden Gärten muss während der Bauzeit gewährleistet werden.
Der Neubau der Grundschule (1.BA) soll schnellstmöglich, spätestens zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 in Betrieb zu nehmen. Der erste Bauabschnitt befindet sich auf einem mittleren Teil des Flurstücks (Teilstück A).
Der Neubau bzw. die Herrichtung der Fläche der weiterführenden Schule (2.BA) soll nach Umsiedlung des Kleingartenvereins (geplant 2026) (Bereich Teilstück B) beginnen. Die entsprechenden Planungsleistungen für die weiterführende Schule und die Sporthallen werden voraussichtlich über RPW und VgV vergeben.
Nach Herstellung des Altonaer Deckels werden die Kleingärten (Teilbereich C) umverlagert, sodass ab ca. 2030 die noch erforderliche Zweifeldhalle sowie die Außen(-sport)flächen und der Schulgarten hergestellt werden können.
Es ist möglich, dass es zwischen dem zweiten und dritten Bauabschnitt zu einer Planungs- bzw. Ausführungspause kommen kann. Eine sukzessive aber kontinuierliche Umsetzung ist jedoch von allen Seiten anzustreben.
Projektbudget und Projektfläche
Das Projektbudget für die KG 200-700 beträgt ca. 38,6 Mio. Euro brutto.
Die Gesamtmietfläche (NGF) der zu erstellenden Gebäude beträgt ca. 15.363 m².
Bauabschnitt Grundschule 1.BA ca. 2.000 m²
Bauabschnitt Grundschule 2.BA ca. 2.503 m²
STS 1.BA ca. 8.580 m²
2 Sporthallenfelder ca. 1.140 m²
Bauabschnitt 2 Sporthallenfelder+Außensportflächen ca. 1.140 m²
Die Gesamtfläche des Flurstücks 878 der Gemarkung Othmarschen beträgt 25.156 qm.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 1 und 2, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§ 2 und 3 AHO Heft Nr. 9;
- Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§ 2 und 3 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen)
- Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
Besondere Leistungen
- Mitwirken bei der Einbeziehung zu beteiligender Dritter und der Öffentlichkeit bei der weiteren Projektrealisierung
- Verwenden von auftraggeberseitig vorgegebenen EDV-Programmen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf die Informationsverarbeitung und Dokumentation
- Prüfen der Projektdokumentation der fachlichen Beteiligten
- Optional: Initiieren, Steuern und Begleiten einer Phase Null getrennt für beide Schulen
- Optional: Initiieren, Steuern und Begleiten eines hochbaulich-städtebaulichen RPW für den 2. und 3. Bauabschnitt
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt & partner unterstützen und beratend begleiten.
• Projektsteuerungs- und Projektleitungsaufgaben für die Projektstufen 3 bis 5, Handlungsbereiche A-E in Anlehnung an §§ 2 und 3 AHO Heft Nr. 9; als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen)
• Besondere Leistungen in allen Projektstufen in Anlehnung an § 2 AHO Heft Nr. 9 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
• Optional: Initiieren, Steuern und Begleiten einer Phase Null getrennt für beide Schulen
• Optional: Initiieren, Steuern und Begleiten eines hochbaulich-städtebaulichen RPW für den 2. und 3. Bauabschnitt
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau von zwei Schulen in Bauabschnitten am Standort Schwengelkamp/ Behringstraße in Hamburg - Projektsteuerung und -leitung in Anlehnung an §§ 2 & 3 AHO, Heft Nr. 9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]