Lieferung MEGI Scheiben Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0445-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung MEGI Scheiben
Lieferung MEGI Scheiben
Berlin
voraussichtliche Bedarfszahlen
im Jahr 2023 ca. 398 St.
im Jahr 2024 ca. 398 St.
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung insgesamt bis zu sechs Mal (max. 72 Monate) um jeweils 12 Monate optional zu verlängern.
Nach Sichtung der Angebote erfolgt die kaufmännische/technische Angebotsklärung sowie die Auswertung und Verhandlung der Angebote, einschließlich der Änderungsvorschläge zu den Besonderen Vertragsbedingungen.
Ein Änderungsvorschlag muss zwingend ausformuliert werden.
Im Ergebnis dessen wird die BVG unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben ein abschließendes Niveau der Besonderen Vertragsbedingungen festlegen, das den unternehmerischen Vorstellungen der BVG entspricht und alle Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes auffordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
- Erklärung zum KRG
Die vorgenannte Unterlage ist den den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung zu Umsätzen
Die vorgenannte Unterlage ist den den Vergabeunterlagen beigefügt.
siehe oben
Eigenerklärung zur Eignung
- Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
Die vorgenannte Unterlage ist den den Vergabeunterlagen beigefügt.
siehe oben
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.