Rahmenvertrag Hublifte Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA59820
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Hublifte
Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von manuellen und elektrischen Hubliften
Bundesweit
Die Hilfeleistung für mobilitätseingeschränkte Reisende beim Einstieg in Personenzüge wird mittels eines
Hubliftes realisiert. Dieser soll für diesen Personenkreis auf ausgewählten Bahnsteigen zum Einsatz
gelangen und das Überwinden des Niveauunterschiedes sowie der Lücke zwischen Bahnsteigkante und
Zugeinstiegskante ermöglichen.Für geringfügig frequentierte Bahnhöfe soll dabei vorzugsweise eine manuelle
(nicht kraftbetriebene) Variante und für höher frequentierte Bahnhöfe eine elektrohydraulische bzw. eine elektromechanische (kraftbetriebene) Variante Verwendung finden.
Elektrische Signaleinrichtung: Batteriebetriebene Signaleinrichtung die bei Bewegung des Hublifts akustische Signale ausgibt Min. 97 db, regelbare Lautstärke, abschaltbar
Elektrischer Fahrantrieb: Elektrischer Antrieb der festen Bock-rollen mittels Nabenmotor oder vergleichbarer Antriebstechnik. Der Motor muss auf das Produktgesamtgewicht ausgelegt sein und soll die Fahrbewegung elektrisch unterstützen hierbei muss die Funktion der Betriebsbremse bestehen bleiben und ggf. um eine elektrische Sicherheitsschaltung ergänzt werden. Maximalgeschwindigkeit: 5 km/h
Diese beiden Optionen können angeboten werden.
Schätz- und Höchstmengen, bzw. Schätz- und Höchstwerte
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 100 Stück.
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 150 Stück.
Es handelt sich bei den hier festgelegten Mengen, bzw. Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Liefer-/Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert. Es besteht daher in Hinblick auf diese Werte bzw. Mengen keinerlei Anspruch eines Auftragnehmers auf Beauftragung bzw. Vergütung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietereigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen; Eignungsnachweise). Die Bietereigenerklärung ist
auszufüllen und zu unterzeichnen.
Lieferantenselbstauskunft (siehe Vergabeunterlagen; Eignungsnachweise). Die Lieferantenselbstauskunft ist
auszufüllen und zu unterzeichnen.
Konformitätserklärung nach TSI PRM
Zusicherung/Bestätigung, dass Sie die Leistungen zu den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Bedingungen anbieten.
Zusicherung/Bestätigung, dass Sie bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist an Ihr Angebot gebunden halten.
Die Zahlung wird wie folgt vereinbart: 21 Tage 3 % Skonto, 30 Tage netto.
Zahlung 100 % nach Lieferung und Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die Hinweise des Informationsblatts für den DB Marktplatz (siehe Vergabeunterlagen) ist zu beachten.
Vereinbart ist eine Option auf einseitige Kündigung des Auftraggebers zum Ablauf des dritten Jahres der Laufzeit. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf des dritten Jahres der Laufzeit aussprechen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.