Naturpark Südgelände - Sanierung der Lokhalle
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Naturpark Südgelände - Sanierung der Lokhalle
Instandsetzung und Nutzungsänderung einer ca. 4.000 qm großen denkmalgeschützten Lokhalle.
Die Gesamtbaumaßnahme umfasst ca. 25 Lose. Diese Vorinformation bildet zunächst nur den Bauabschnitt 2 - Tiefbau ab (6 Lose). Die 6 Lose werden nicht zeitgleich vergeben, sondern in zeitlichem Abstand nacheinander.
Bauvorbereitende Maßnahmen
Abbruch Bodenplatte, Herstellung Baugrube in der Halle, Auffüllung Bodensenke, Schimmelbeseitigung UG
Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um eine Schätzung. Der Leistungsbeginn ist ab dem 24.10.2022 vorgesehen.
Laufzeit und Leistungsbeginn können noch nicht konkret festgelegt werden.
Die Lose werden nicht gleichzeitig vergeben, sondern sukzessive.
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung für Los 1 ist für den 19.08.2022 vorgesehen.
Spezialtiefbau
HDI Unterfangung und Fundamente, Vorbereitung für Leitungsquerungen im Erdreich
Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um eine Schätzung. Der Leistungsbeginn ist ab dem 23.01.2023 vorgesehen.
Laufzeit und Leistungsbeginn können noch nicht konkret festgelegt werden.
Die Lose werden nicht gleichzeitig vergeben, sondern sukzessive.
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung für Los 2 ist für den 22.09.2022 vorgesehen.
Vorgezogene Bauhauptarbeiten (1)
Sanierung Stützenfüße und Betonsockel
Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um eine Schätzung. Der Leistungsbeginn ist ab dem 12.01.2023 vorgesehen.
Laufzeit und Leistungsbeginn können noch nicht konkret festgelegt werden.
Die Lose werden nicht gleichzeitig vergeben, sondern sukzessive.
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung für Los 3 ist für den 13.09.2022 vorgesehen.
Vorgezogene Bauhauptarbeiten (2)
Abdichtung Kelleraußenwand Bestand und Herstellung Lichtschächte
Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um eine Schätzung. Der Leistungsbeginn ist ab dem 03.04.2022 vorgesehen.
Laufzeit und Leistungsbeginn können noch nicht konkret festgelegt werden.
Die Lose werden nicht gleichzeitig vergeben, sondern sukzessive.
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung für Los 4 ist für den 13.09.2022 vorgesehen.
TA in Außenanlagen
Baufeldfreimachung, Erd- und Verbauarbeiten, ELT- und HLS Leitungsverlegung inkl. Trafo, Rigolen
Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um eine Schätzung. Der Leistungsbeginn ist ab dem 14.12.2022 vorgesehen.
Laufzeit und Leistungsbeginn können noch nicht konkret festgelegt werden.
Die Lose werden nicht gleichzeitig vergeben, sondern sukzessive.
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung für Los 5 ist für den 07.09.2022 vorgesehen.
Bauzaun
Stellung und Vorhaltung Bauzaun
Bei der angegebenen Laufzeit handelt es sich um eine Schätzung. Der Leistungsbeginn ist ab dem 14.12.2022 vorgesehen.
Laufzeit und Leistungsbeginn können noch nicht konkret festgelegt werden.
Die Lose werden nicht gleichzeitig vergeben, sondern sukzessive.
Die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung für Los 6 ist für den 05.10.2022 vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ V 124.H F (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index - für eine Ausschreibung des Hochbaus) ist zu verwenden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ V 124.H F (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index - für eine Ausschreibung des Hochbaus) ist zu verwenden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Unternehmer und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im ULV oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ V 124.H F (https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index - für eine Ausschreibung des Hochbaus) ist zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/