Garten- und Landschaftsbau, Kanzler Straße 25 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 038-22 PF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau, Kanzler Straße 25
Am Grundschulstandort Rönneburg in der Kanzler Straße 25, 21079 Hamburg werden mehrere Gebäude abgerissen und es entstehen 3 Neubauten. IN diesem Zuge müssen auch die Außenanlagen neugestaltet werden.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um 2 Bauabschnitte – die Feuerwehrzufahrt und den südlichen Bereich des Schulhofes.
Es sollen alte Treppenanlagen abgebrochen werden und es wird eine Feuerwehrzfahrt, sowie die barrierefreie Zugänglichkeit zu 3 Schulgebäuden hergestellt. Darüber hinaus wird eine Grünfläche samt Versickerungsmulden geberrichtet.
Kanzler Straße 25, 21079 Hamburg
— BA 1: Herstellung der Feuerwehrzufahrt zum Hamburger Klassenhaus
— BA 2: Herstellung des südlichen Schulhofes
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: schnellstmöglich nach Beauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garten- und Landschaftsbau, Kanzler Straße 25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]