Estrich und Beton (Industrieböden), Bundesstraße 57 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 035-22 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estrich und Beton (Industrieböden), Bundesstraße 57
Die Baumaßnahme „Neubau am Geomatikum“ der Uni Hamburg befindet sich auf dem Grundstück Bundesstraße 57 südlich des Verkehrsknotens „Beim Schlump – Bundesstraße“. Das Gebäude erstreckst sich parallel zur Straße „Beim Schlump“. Der Neubau besteht aus einem kompakten 7-geschossigen polygonalen Institutionskörper mit teilweise zwei Untergeschossen und setzt sich aus drei Baukörpern zusammen: Ost, Mitte und West. Der östlich gelegene Baukörper an der Straßenkreuzung dient als Haupteingangsbau mit gebäudehohem Atrium zu Haupterschließung und enthält überwiegend Administration, Büroräume, sowie auch Cafeteria und Vorlesungsräume. Der westlich gelegene Baukörper enthält überwiegend Labor -und Forschungsräume.
Bundesstraße 57 in 20146 Hamburg
- Estrich- und Betonarbeiten für Industrieböden in 3 unterschiedlichen Kategorien: ca. 1.400 m² Standard-/Zementestrich mit einer Flächenlast bis 5 kN/m2 auf Dämmschicht, ca. 1.800 m² Schwerlast-/Zementestrich mit einer Flächenlast über 5 kN/m² auf Dämmschicht, ca. 500 m² Schwerlast-/Zementestrich als Verbundestrich, ca. 1.900 m² Ortbetonarbeiten als Aufbetone und Lastverteilplatten (zum Teil und zeitweise mit Anforderung durch Gabelstaplereinsatz), ca. 13 t Betonstahlmatten aus feuerverzinktem Stahl, ca. 5 t Betonstabstahl feuerverzinkt, ca. 3.700 m² Trittschalldämmschicht aus Mineralwollplatten
- Abdichtungs- und Schaumglasarbeiten: ca. 4.500 m² Sperrabdichtung auf Bodenplatte, ca. 1.100 m² Abdichtungen auf Dämmschicht gegen Wassereinwirkung, ca. 4.500 m² Wärmedämmschicht aus Schaumglas,
- Oberflächenbeschichtungen/Kunstharzestriche: ca. 1.300 m² Oberflächenbeschichtung mit Polyurethanharz mit besonderer Optik, ca. 3.300 m² Oberflächenbeschichtung mit Epoxidharz
Aufgrund der sehr lang gestreckten Ausbauphase können die Beschichtungsarbeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden als die Estrich- und Betonarbeiten. Dennoch lassen sich die Arbeiten Estrich- und Betonarbeiten und Beschichtung nicht ohne Nachteil voneinander trennen, da durch die sehr hohen Anforderungen ein hohes Maß an Abstimmungstiefe der eng miteinander verbundenen Systemdetails erforderlich machen und somit objektiv nur von einem Auftragnehmer zu erbringen sind. Die Arbeiten unterteilen sich somit in den vorgelagerten Anteil der Estrich- und Betonarbeiten, welche weitestgehend ab Juni 2022 bis September 2022 erbracht werden sollen. Die Beschichtungsarbeiten sollen so weit wie möglich an das Ende der Ausbauphase verlagert werden, um Beschädigungen durch Fremdgewerke zu verhindern und eine weitestgehend ungestörte, unterbrechungsfreie Ausführung zu gewährleisten. Die Ausführung der Beschichtungsarbeiten ist im Zeitraum Juni 2023 bis Juli 2023 vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estrich und Beton (Industrieböden), Bundesstraße 57
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]