Rahmenvertrag Chemikalien zur Wasseraufbereitung BBB Referenznummer der Bekanntmachung: BBB-2022-0025
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabeplattform.bwb.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17f017a68f9-7acb7a371704e6
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Chemikalien zur Wasseraufbereitung BBB
Lieferung von Chemikalien zur Badewasseraufbereitung für 51 Badstandorte der Berliner Bäder-Betriebe im Stadtgebiet von Berlin
Berliner Bäder-Betriebe AöR
Sachsendamm 2-4
10829 Berlin
Deutschland
Lieferung von Chemikalien zur Badewasseraufbereitung für 51 Badstandorte der Berliner Bäder-Betriebe im Stadtgebiet von Berlin für eine feste Vertragslaufzeit vom 01.12.2022 bis 30.11.2024 sowie optional für 2 x 12 Monate Verlängerungszeitraum
Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils 12 Monate verlängern.
Der Auftraggeber kann die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils 12 Monate verlängern.
Es gelten die Bedingungen gemäß Bewerbungsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(a) Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
(b) Alternativer Nachweis
Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle einer Eignungsleihe, s. dazu in Ziffer 11.6) nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise.
Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
(a) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(b) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2019, 2020, 2021)
(a) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Sach-, Personen und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] Euro betragen.
(b) Umsatz
Bezogen auf den Gesamtumsatz wird ein Mindestjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre von [Betrag gelöscht] Euro gefordert.
Hinsichtlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags wird ein Mindestjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre von [Betrag gelöscht] Euro gefordert.
(a) Referenzen
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
(b) Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters be-ziehungsweise des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2019, 2020, 2021) ersichtlich werden.
Daneben ist die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten für die letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2019, 2020, 2021) anzugeben, die sich mit Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags befassten.
(c) Technische Ausrüstung
Erklärung, aus der ersichtlich wird, welche Technische Ausrüstung der Bieter beziehungsweise das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft zur Leistungserbringung verwendet, insbesondere die Ausstattung mit Fahrzeugen die für den Transport von ADR-Gütern verwendet werden. Wird der Transport durch einen Unterauftragnehmer durchgeführt, so ist diese Erklärung für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen.
(d) Qualitätssicherung
Erklärung, aus der ersichtlich wird, welche Maßnahmen der Bieter beziehungsweise das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft zur Qualitätssicherung anwendet. Insbesondere ist durch den Bieter das Verfahren zur Warenein- und Ausgangskontrolle zu beschreiben.
(e) Angabe von Umweltmanagementmaßnahmen
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Bieter beziehungsweise das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft während der Auftragsausführung anwendet.
(f) Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern bereits eine derartige Aussage möglich ist.
(c) Referenzen
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens drei, in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist im Wesentlichen ausgeführten, Referenzaufträgen gefordert. Diese Referenzaufträge müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den in den Bewerbungsbedingungen sowie mit den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Merkmalen mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
entsprechend Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften während des Angebotsphase sind bis zum 27.07.2022, 12:00 Uhr über die Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin an den Auftraggeber zu richten.
Eine mündliche beziehungsweise fernmündliche Kontaktaufnahme ist gem. § 9 Abs. 2 VgV nicht zulässig und wird nicht beantwortet.
Übermittlung von Angeboten:
Vollständige Teilnahmeanträge und Angebote sind in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel an die Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der unter Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen.