Lieferung von Stempelplaketten und Hauptuntersuchungs-Plaketten zur Anbringung auf deutschen KFZ-Kennzeichen für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Verkehr (LBV) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001393
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/bsb/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Stempelplaketten und Hauptuntersuchungs-Plaketten zur Anbringung auf deutschen KFZ-Kennzeichen für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Verkehr (LBV)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung schreibt
im Namen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Verkehr (LBV), Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg – als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Stempelplaketten zur amtlichen Abstempelung deutscher Kfz-Kennzeichen sowie Lieferung von Hauptuntersuchungs-Plaketten (HU) zur Kennzeichnung der jeweiligen Prüftermine auf diesen Kennzeichen aus.
Belieferung des Landesbetriebes Verkehr in Hamburg mit Stempelplaketten und Hauptuntersuchungsplaketten zur Anbringung auf deutschen KFZ-Kennzeichen für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Landesbetrieb Verkehr
Der Vertrag verlängert sich automatisch dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr bis zum 31.10.2026, wenn nicht einer der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister
Eigenerklärung zur Eignung
-Angaben zur Unternehmensdarstellung
-Eintrag in das Handelsregister / Gewerberegister
-Referenzen
-Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket der Europäischen Union
-Nachweis über ein bestehendes zertifiziertes Qualitätsmanagement-System auch be-züglich der IT-Sicherheit.
-Nachweis über den Status einer Wertdruckerei
-Schriftliche Eigenerklärung / Zusicherung über den Aufbau eines kundenspezifischen Lagerbestandes für
kurzfristige Bestellanforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.