RV Materiallieferung Sanitär-/Heizungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: DL 16/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Materiallieferung Sanitär-/Heizungstechnik
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Charité - CFM Facility Management GmbH, Charitéplatz 1, 10117 Berlin über Materiallieferung von Sanitär- und Heizungstechnik für die Charité-Standorte CBB, CVK, CCM und CBF.
Charité Standorte CBB, CVK, CCM und CBF in Berlin
Standardlos
2 * um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Referenzprojekte: Nachzuweisen sind 3 Unternehmensreferenzen über aktuelle oder früher ausgeführte vergleichbare Leistungen im Zeitraum der vergangenen drei Jahre (2019, 2020, 2021 oder aktueller).
Vergleichbare Leistungen sind Lieferleistungen von Materialien und Artikel im Bereich Sanitär und Heizung.
2. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Gefordert ist die Erklärung zum Versicherungsschutz und der Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen oder eine unwiderrufliche Deckungszusage des Versicherers, dass im Zuschlagsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen werden kann. Der Bieter muss spätestens mit der Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den in den Vergabeunterlagen geforderten Mindestdeckungssummen verfügen.
Zum Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist neben der entsprechenden Erklärung gemäß dem Formblatt „Erklärung zum Versicherungsschutz“ ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers, dass im Falle des Zuschlags eine Versicherung mit den zuvor genannten Mindestsummen abgeschlossen wird, vorzulegen. Es sind mithin zwei Dokumente einzureichen: Die „Erklärung zum Versicherungsschutz“ sowie der Nachweis selbst.
zu Eignungskriterium 1: Gefordert sind mind. 3 Unternehmensreferenzen über die genannten vergleichbaren Leistungen.
Jede der 3 Unternehmensreferenzen muss einen Auftragswert von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr aufweisen.
zu Eignungskriterium 2: Der Bieter muss spätestens mit Auftragserteilung über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] Euro (in Worten: zweieinhalb Millionen) für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie i. H. v. mind. [Betrag gelöscht] Euro (in Worten: fünfhunderttausend) für Vermögensschäden je Schadensfall verfügen.
gemäß Vertragbedingungen der CFM
Abschnitt IV: Verfahren
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Zentrale Vergabestelle
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Bitte beachten Sie, das die Ausschreibungsunterlagen erst ca. drei Tage nach der Weiterleitung der Unterlagen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (TED) auf dem Bieterportal der Charité zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]