Erneuerung von 6.000 Stück abgängigen Ansatzleuchten im Stadtgebiet der FHH Referenznummer der Bekanntmachung: OV220627RX01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung von 6.000 Stück abgängigen Ansatzleuchten im Stadtgebiet der FHH
Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH schreibt die Erneuerung von 6.000 abgängigen Leuchten an Auslegermasten bis 9,5m im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Die Gesamtleistung wird in zwei identische Lose à 3.000 Stück Leuchten aufgeteilt. Es kann ein Angebot auf ein oder beide Lose eingereicht werden.
Die Leistung ist ab Zuschlagserteilung bis spätestens 30.09.2023 auszuführen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional einmalig um 6 Monate verlängert werden. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens zum 31.03.2023, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es gelten die nachfolgenden und beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen.
Los 1: Erneuerung von 3.000 Stück abgängigen Ansatzleuchten
Hamburg, DE
Erneuerung von 3.000 Stück abgängigen Leuchten an Auslegermasten 9,5m im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, aus.
Die Leistung ist ab Zuschlagserteilung bis 30.09.2023 auszuführen. Die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung/-verzeichnis sind in der Regelvertragslaufzeit vom Auftragnehmer zu erbringen, sofern ein Leistungsabruf durch den Auftraggeber vorliegt.
Die Vertragspartner werden anhand des Wertungskriteriums ausgewählt und die Beauftragung der Leistung erfolgt mit Zuschlagserteilung.
-Schnellstmöglich (KW 36 geplant) im Anschluss erfolgt als Auftakt des Projektes ein Kickoff-Meeting
-Der AG stellt dem AN Listen mit Maststandorten und weiteren zur Ausführung relevanten Daten zur Verfügung
-Die Ausführung ist vom AN komplett selbstständig zu planen und auszuführen
-Mittels eines wöchentlichen Fortschrittsberichtes ist die Leistungserbringung zu dokumentieren
-Die Rechnungslegung hat monatlich zu erfolgen
Mengenangaben
Die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis basieren auf einer Planung des Auftraggebers und es handelt sich nicht um verbindliche Mengen und verpflichtet nicht zum Abruf. Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mengen bei Bedarf bis zu 30% zu erhöhen.
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag um bis zu 6 Monate zu verlängern.
Eine Vertragsverlängerung wird nur aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, erfolgen können.
Los 2: Erneuerung von 3.000 Stück abgängigen Ansatzleuchten
Hamburg, DE
Erneuerung von 3.000 Stück abgängigen Leuchten an Auslegermasten 9,5m im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, aus.
Die Leistung ist ab Zuschlagserteilung bis 30.09.2023 auszuführen. Die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung/-verzeichnis sind in der Regelvertragslaufzeit vom Auftragnehmer zu erbringen, sofern ein Leistungsabruf durch den Auftraggeber vorliegt.
Die Vertragspartner werden anhand des Wertungskriteriums ausgewählt und die Beauftragung der Leistung erfolgt mit Zuschlagserteilung.
-Schnellstmöglich (KW 36 geplant) im Anschluss erfolgt als Auftakt des Projektes ein Kickoff-Meeting
-Der AG stellt dem AN Listen mit Maststandorten und weiteren zur Ausführung relevanten Daten zur Verfügung
-Die Ausführung ist vom AN komplett selbstständig zu planen und auszuführen
-Mittels eines wöchentlichen Fortschrittsberichtes ist die Leistungserbringung zu dokumentieren
-Die Rechnungslegung hat monatlich zu erfolgen
Mengenangaben
Die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis basieren auf einer Planung des Auftraggebers und es handelt sich nicht um verbindliche Mengen und verpflichtet nicht zum Abruf. Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mengen bei Bedarf bis zu 30% zu erhöhen.
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag um bis zu 6 Monate zu verlängern.
Eine Vertragsverlängerung wird nur aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, erfolgen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern
2. Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Veröffentlichungstag der Bekanntmachung sein.
3. Vorlage des letzten Jahresabschlusses, falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; falls eine Veröffentlichung nicht vorgeschrieben ist, können andere geeignete Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (bei Aktiengesellschaft letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen, aus denen das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten hervorgeht) vorgelegt werden.
4. Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
5. Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen.
6. Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bieters über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehungen), zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit.
zu 4: Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf:
5.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden. Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Bestätigung eines Versicherungsgebers einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung zu den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden. Im Falle einer Bieter-gemeinschaft ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung zu den vorgenannten Bedingungen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied zu erbringen.
zu 5: Angaben müssen Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Mindestjahresumsatz, einschließlich des Mindestumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich, muss pro Jahr mindestens betragen: € 200.000,00.
zu 6: Das Ausstellungsdatum des Nachweises darf nicht älter als 6 Monate sein.
7. Nachweis einer besehenden Zertifizierung zur Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar.
8. Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen.
9. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu: Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich; Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich
10. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen
weitere Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
11. Eigenerklärung des Bieters darüber, dass er in der Lage ist, die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN- und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischer Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien durchzuführen.
12. Eigenerklärung auf Basis der bei der Auftragsausführung möglichen ausgehenden Gefährdungen, sind vom Bieter die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und dem Angebot beizufügen.
13. Eigenerklärung über die Erbringung eines Nachweises der Genehmigung zur Beförderung von Abfällen gemäß §53 KrWG im Falle des Vertragsschlusses vor dem ersten Abtransport der Abfälle
14. Zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fachkräfte für Elektroarbeiten müssen folgende für die ordnungsgemäße Auftragsausführung notwendigen Schulungen bzw. Ausbildungen vor Vertragsbeginn absolviert haben. Schaltberechtigung im ÖB-Netz des Verteilernetzbetreibers Stromnetz Hamburg. Die Stromnetz Hamburg GmbH bietet die o.g. Ausbildungen unentgeltlich an. Der Schulungsbedarf wird individuell an der Qualifikation der Mitarbeiter ausgerichtet. Sämtliche Kosten der Schulungsmaßnahmen (Ausbildungen), wie bspw. Anfahrt, Arbeitszeit, trägt der Auftragnehmer.
15. Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter
16. Eigenerklärung des Bieters, dass er zur Auftragsausführung über ausreichende technische Ressourcen verfügt.
zu 8: Benennung von mindestens zwei unter-schiedlichen Referenzen:
a) die mit dem beschriebenen Leistungssegment vergleichbar sind
b) Die Referenzen müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein.
c) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben.
zu 12: Ausstellungsdatum der Gefährdungsbeurteilung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
zu 13: Nachweis über die Genehmigung muss spätestens 30 Tage vor Vertragsbeginn vorliegen. Der Nachweis hat in diesem Fall zur Angebotsstellung in Form einer Eigenerklärung mit Hinweis auf Beantragung zu erfolgen.
zu 14: Schaltberechtigung im ÖB-Netz des Verteilernetzbetreibers Stromnetz Hamburg
zu 15: Eigenerklärung über die fachliche Qualifikation der zur Auftragsausführung eingesetzten Fachkräfte für Elektroarbeiten.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Bescheinigungen zur Bestätigung der Angaben vorzulegen (z.B. Ausbildungsnachweise, Zertifikate, Arbeitszeugnisse etc.)
zu 16: Mindestens pro Los 1 Hubarbeitsbühne mit ausreichend Zuladungskapazitäten für das zur Leistungsausführung benötigte Material und Werkzeug, damit die Anforderungen gemäß Leistungsverzeichnis ausgeführt werden können. Sämtliche eingesetzte Fahrzeuge müssen über Warnmarkierungen nach DIN 30710 verfügen.
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)
- Corona-Vereinbarung (vgl. Anlage)
- EU-Sanktionen (vgl. Anlage)
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind (vgl. Anlage).
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Die Angebotsöffnung erfolgt nicht öffentlich und die Angebote werden nicht öffentlich verlesen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es gilt GWB §160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.