Gebäudebeweissicherung für den Ersatzneubau der Cäcilienbrücke in Oldenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_802_011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-weser-jade-nordsee.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudebeweissicherung für den Ersatzneubau der Cäcilienbrücke in Oldenburg
Leistungen zur Gebäudebeweissicherung im Umfeld des Ersatzneubaus der
Cäcilienbrücke in Oldenburg
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee plant den Ersatzneubau der Cäcilienbrücke in Oldenburg.
Hierzu sind angrenzende Gebäude, Bauwerke, Verkehrswege, Ver- und Entsorgungsleitungen vor, während und nach Abschluss der Bauarbeiten in einer Beweissicherung hinsichtlich eventueller Auswirkungen zu dokumentieren.
Im Rahmen der Beweissicherung sind u.a. Grundlagenermittlungen, Bestandsdokumentationen, Fotoaufnahmen, Schadens- und Rissaufnahmen, Setzungs- und Lagemessungen sowie Lärm- und Erschütterungsmessungen durchzuführen.
Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil des vorläufigen Vertragsentwurfs auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Die für die Bewertung vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind III. 1.2) und III. 1.3) zu entnehmen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 (1) VgV, Wichtung: 20%
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: öffentl. best. Sachverständige(r) und Dipl.-Ingenieur(in)
4 Punkte: nicht belegt
3 Punkte: Sachverständige(r) und Dipl.-Ingenieur(in)
2 Punkte: nicht belegt
1 Punkt: Sachverständige(r) oder Dipl.-Ingenieur(in)
0 Punkte: keine der v. g. Qualifikationen nachgewiesen
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren nach
§ 45 (4) Pkt. 4 VgV, Wichtung: 25%
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a brutto
4 Punkte: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a brutto
3 Punkte: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a brutto
2 Punkte: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a brutto
1 Punkt: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a brutto
0 Punkte: gemittelter Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen pro Jahr < [Betrag gelöscht] EUR/a brutto
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenzen über vergleichbare abgeschlossene Leistungen in den letzten drei Jahren nach
§ 46 (3) 1 VgV, Wichtung: 55% Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt.
Als vergleichbare Referenzen werden Gebäudebeweissicherungen (inkl. Zustandsfeststellung von angrenzenden öffentlichen Verkehrswegen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Vermessungsleistungen, Lärm- und Erschütterungsmessungen) definiert.
Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
5 Punkte: Gebäudebeweissicherung an tidebeeinflussten Gewässern
4 Punkte: Gebäudebeweissicherung an Binnengewässern
3 Punkte: Gebäudebeweissicherung an Land
2 Punkte: sonstige Gebäudebeweissicherungen
1 Punkt: nicht belegt
0 Punkte: nicht belegt
Ist eine der geforderten, bekannt gemachten Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung / zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Das Formblatt steht auch im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:
Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Vom Auftraggeber werden folgende Teilnahmeunterlagen über die e-Vergabeplattform des Bundes kostenlos zur Verfügung gestellt:
- Teilnahmebedingungen - Teilnahmewettbewerb TnLF/T (Formblatt 131-LF)
- Teilnahmeantrag - Interessenbestätigung (Formblatt 132-LF)
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F)
- Gewichtung der Zuschlagskriterien (Formblatt 313-F)
- Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt 401-L/F)
- Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392-L/F)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 393-L/F)
- Erklärung zur IT-Sicherheit
- Angaben zum Wettbewerbsregister
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
- vorläufige Leistungsbeschreibung
- Lagepläne
Die Bewerber haben durch Eigenerklärung folgende Auskünfte abzugeben:
(1) Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 44 Abs. 1 VgV (Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 1 bis 6, 7.2 bis 9, 13)
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" und zugehörigen Anlagen oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt.
Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind gem Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
- zu § 45 (1) Pkt. 3 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Kommt das Angebot in die engere Wahl ist die Kopie der Versicherungsbescheinigung vor Auftragserteilung vorzulegen.
- zu § 45 (4) Pkt. 4 VgV: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Ist eine der geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
1. Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach VgV, GWB vorliegen. Diese sind:
- a) Angabe der wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen nach § 124 GWB (Punkt 1 des Formblatts 133/333b-L/F)
- b) Erklärung entsprechend § 123 GWB (Punkt 4 des Formblatts 133/333b-L/F)
- c) Erklärung entsprechend § 124 GWB (Punkte 5.1 und 5.2 des Formblatts 133/333b-L/F)
2. zu § 45 (1) 3 VgV:
- Nachweis der Berufshaftpflichtversichungsdeckung von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
Nachweis zu VgV § 46 Abs. 3 Nr. 1:
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" und zugehörigen Anlagen oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auf für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind gem. Formblatt 133/333b-L/F
- Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
- Zu § 46 (3) Pkt. 1 VgV: Referenzen über abgeschlossene Leistungen, s. II2.9
§ 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabeonline.info/index.html abgerufen werden.
Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
Der Umfang der Teilnahmeunterlagen ist unter Ziffer III.1.1) aufgeführt.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Die in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland