Gartner Resarch Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 032/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itdz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gartner Resarch Leistungen
1. Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften
2. Research für technische Fachleute der zweiten Führungsebene und von ausgewählten Technologie-Experten
3. Benchmarks und Vergleiche
4. Research und Beratung zum Innovationsmanagement
Land Berlin
Das ITDZ Berlin hat mit dem eGovernment Gesetzes (eGovG) vom 30.06.2016 von Berlin weitreichende Aufgaben im Kontext der Standardisierung und Konsolidierung der IKT des Landes Berlins und der IKT-Architektur übertragen bekommen. Auf den verschiedenen Ebenen des ITDZ-Berlin sind zur Umsetzung des eGovG kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zu entwickeln, anzuwenden und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Für die Bewältigung dieser Aufgaben ist es erforderlich, dass verantwortliche Mitarbeitende und Führungskräfte des ITDZ Berlin dauerhaft einen direkten Zugriff auf IT-Expertenwissen und Analysedaten erhalten und diese bei Bedarf mit spezialisierten Fachexperten / Analysten diskutieren können. Die Anforderungen sind im Detail im Anforderungsdokument für den Zeitraum 2022-2026 beschrieben und lassen sich zusammenfassend in u.g. Maßnahmenfelder 4 einteilen.
1. Bereitstellung von Management-Knowhow/ Management-Research des Vorstandes, der stellv. Vorständin und ggf. der ersten Führungsebene bzw. ausgewählten Führungskräften
Zur Steuerung des ITDZ Berlin erwartet das Top-Management des ITDZ Berlin eine objektive Begleitung durch ein etabliertes Beratungsunternehmen, welches im Rahmen einer Vorstandsberatung die strategische Expertise im Kontext der öffentlichen Verwaltung, deren öffentliche IT-Dienstleister und der berlinspezifischen Stakeholder und Kontakte / Netzwerk verfügt, um die IT-Strategie für das ITDZ Berlin und die Planung für das Produktportfolio und der darauf aufbauenden Organisationsform (Strategie 2026) entwickeln zu können. Neben der zielgruppengerechten Begleitung (Vorstandsebene, CDO, Senatoren*innen) sind hierbei insbesondere die Berliner Spezifika zu berücksichtigen.
2. Research für technische Fachleute der zweiten Führungsebene und von ausgewählten Technologie-Experten
Wesentliche Bedeutung bei der Neuausrichtung der ITK im Land Berlin kommt der Konsolidierung und Modernisierung der Rechenzentrumsdienstleistungen zu. Dabei ist wesentliches Ziel die Standardisierung und die Automatisierung von IT-Prozessen, um
• Skalierungseffekte zu realisieren, Kosten zu reduzieren
• schneller auf sich ändernde Anforderungen reagieren zu können
• die Digitalisierung der Verwaltungstätigkeiten zu unterstützen
• die IT-Sicherheit bei gleichzeitiger Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit zu verbessern
Die Abteilungen Infrastruktur und Basisdienste und Kommunikationsdienste des ITDZ-Berlin sind resultierend aus den veränderten Rahmenbedingungen des eGovG damit beauftragt, eine tragfähige, zukunftsgerichtete und wirtschaftliche DataCenter-Infrastruktur zu entwickeln und aufzubauen.
3. Benchmarks und Vergleiche
Für das Benchmarking mit Mehrwerten für das ITDZ Berlin kommen lediglich Beratungsfirmen in Betracht, die Ihren Fokus in vergleichenden Studien der öffentlichen IT in Deutschland haben.
4. Research und Beratung zum Innovationsmanagement
Das Management der Innovations- und Technologiezyklen in der Informationstechnik ist für das ITDZ Berlin von besonderer Bedeutung. Es erfordert nicht nur ein besonderes Maß an die Qualität und Quantität von Beratungs-Dokumenten (z.B. Best-Practice oder White-Paper), sondern schließt auch den Zugang zu einem Community Netzwerk zwingen mit ein.
Neben dem ITDZ Berlin, werden auch das Land Berlin, vertreten duch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, und eigenständig rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des Landesd Berlin wie zum Beispiel die Berliner Verkehrsbetriebe, die Berliner Stadtreinigungsbetriebe und die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Leistungen aus diesem Vertrag beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Gartner ist auf dem Gebiet IT_Resarch schon seit vielen Jahren der Marktführer unter den Analystenfirmen. Je nach betrachten Spezialgebiet wechseln sich die gelisteten anderen Resarchfirmen auf den nachfolgenden Plätzen ab (siehe Bewertung der Fa. KEA aus 2015 und 2017). Die Fa. KEA vermittelt Beziehungen zwischen Herstellern, Investoren und Analystenfirmen und bewertet die Analystenfirmen. Entscheidende qualitative Alleinstellungsmerkmale von Gartner für das ITDZ Berlin sind folgende:
- nur Gartner bietet den technischen IT-Resarch für technische Planer und Architekten an
- nur Gartner wendet übert alle 3 Servicebereiche eine abgestimmte Methodik zur Erstellung der Ergebnisse und deren Qualitätssicherung an, d.h. nur hier ist gesichert, dass strategische Empfehlungen für das Management (C-Level), als auch Empfehlungen für die mittlere Führungsebene und die technischen Planer aufeinander aufbauen bzw. abgestimmt sind,
- breite der zur Verfügung gestellten Methoden zur Entscheidungsfindung bzw.-Umsetzung in den drei geforderten Einsatzbereichen
- keine andere Analystenfirma untersucht die geforderte Breite an technologischen aber auch prozessbezogenen Themen
- Analyseergebnisse und darauf aufbeuende Empfehlungen werden insbesondere auch speziell für das Behördenumfeld erarbeitet
- der strategiscvhe IT-Resarch-Service wird in deutscher Sprache geliefert
Quantitative Alleinstellungsmerkmale von Gartner sind:
- Anzahl der eigenen Analysten
- Anzahl der Unternehmenskunden und damit der zum Erfahrungsaustausch über Social Media Plattform ansprechbare Peers
- Umfang der jährlichen neu ermittelten Datenpunkte aus Kundeninteraktionen und Herstellerbriefings
- Umfang der Resarchdatenbank
- Anzahl der weltweiten Fachkompetenzen und deren Besucherzahlen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gartner Resarch Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Ukraine Krise), Wirt-124.1, sind zu beachten sowie gelten:
- Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt
- Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV)
- Wirt-2142 Besondere Vertragsbedingungen Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen
- Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen Verhinderung von Benachteiligungen
- Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen
- Wirt-2145 Besonderen Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen Teil A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/