BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48317
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7
Bahnhof Immenstadt im Allgäu
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt
Lph 1-4
BIM Planung eines Haus - und
Mittelbahnsteig mit Personenunterführung
- Objektplanung Verkehrsanlage
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Fachplanung 50 Hz
- Fachplanung Leit - und Sicherungstechnik
- Fachplanung Telekommunikationstechnik
- Vermessung
- Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bahnhof Immenstadt im Allgäu
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt
Lph 1-4
BIM Planung eines Haus - und
Mittelbahnsteig mit Personenunterführung
- Objektplanung Verkehrsanlage
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Fachplanung 50 Hz
- Fachplanung Leit - und Sicherungstechnik
- Fachplanung Telekommunikationstechnik
- Vermessung
- Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Für die Erstellung des BoVEK-Kurzkonzeptes sind aufgrund fehlender sonstiger Datengrundlage abfalltechnische Erkundungen notwendig. Diese ergänzenden umwelttechnischen Untersuchungen inkl. Erstellung eines Ergebnisberichtes ist daher eine notwendige Leistung für das Erreichen der Genehmigungsfähigkeit der Planung. Die Untersuchung kann anhand der vom AN bereits erstellten und eingelagerten Bohrkerne erfolgen.
Frühere Vertragsänderungen:
Wegen Kampfmittelverdacht wurde eine Kampfmittelfreimessung im Zuge der Bohr- und Sondierarbeiten notwendig. - LÄ02
Da die Untersuchung anhand der vom AN bereits erstellten und eingelagerten Bohrkerne erfolgen kann, ist die Vergabe als Nachtrag wirtschaftlicher, da keine erneuten Bohrungen erfolgen müssen. Müssten für die Untersuchungen zusätzliche Bohrungen durchgeführt werden, würde das zu erheblichen Schwierigkeiten führen, da der Bohraufwand ähnlich mit dem für das Baugrundgutachten. Zudem müssten dafür erneut Örtliche Arbeiten im Gleisbereich durchgeführt werden, ein Sicherungsunternehmen müsste beauftragt werden, Kabeleinweisungen durchgeführt sowie Sicherungspläne erstellt werden. Daraus entstünden erhebliche Zusatzkosten neben der großen zeitlichen Verzögerung, mit der der Projektterminplan nicht mehr haltbar wäre.