BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48317

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48317
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Hauptort der Ausführung:

Bahnhof Immenstadt im Allgäu

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt

Lph 1-4

BIM Planung eines Haus - und

Mittelbahnsteig mit Personenunterführung

- Objektplanung Verkehrsanlage

- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke

- Fachplanung 50 Hz

- Fachplanung Leit - und Sicherungstechnik

- Fachplanung Telekommunikationstechnik

- Vermessung

- Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 14/06/2021
Ende: 31/07/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 103-272454

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI48317
Bezeichnung des Auftrags:

BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
26/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Hauptort der Ausführung:

Bahnhof Immenstadt im Allgäu

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt

Lph 1-4

BIM Planung eines Haus - und

Mittelbahnsteig mit Personenunterführung

- Objektplanung Verkehrsanlage

- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke

- Fachplanung 50 Hz

- Fachplanung Leit - und Sicherungstechnik

- Fachplanung Telekommunikationstechnik

- Vermessung

- Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 14/06/2021
Ende: 31/07/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Für die Erstellung des BoVEK-Kurzkonzeptes sind aufgrund fehlender sonstiger Datengrundlage abfalltechnische Erkundungen notwendig. Diese ergänzenden umwelttechnischen Untersuchungen inkl. Erstellung eines Ergebnisberichtes ist daher eine notwendige Leistung für das Erreichen der Genehmigungsfähigkeit der Planung. Die Untersuchung kann anhand der vom AN bereits erstellten und eingelagerten Bohrkerne erfolgen.

Frühere Vertragsänderungen:

Wegen Kampfmittelverdacht wurde eine Kampfmittelfreimessung im Zuge der Bohr- und Sondierarbeiten notwendig. - LÄ02

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Da die Untersuchung anhand der vom AN bereits erstellten und eingelagerten Bohrkerne erfolgen kann, ist die Vergabe als Nachtrag wirtschaftlicher, da keine erneuten Bohrungen erfolgen müssen. Müssten für die Untersuchungen zusätzliche Bohrungen durchgeführt werden, würde das zu erheblichen Schwierigkeiten führen, da der Bohraufwand ähnlich mit dem für das Baugrundgutachten. Zudem müssten dafür erneut Örtliche Arbeiten im Gleisbereich durchgeführt werden, ein Sicherungsunternehmen müsste beauftragt werden, Kabeleinweisungen durchgeführt sowie Sicherungspläne erstellt werden. Daraus entstünden erhebliche Zusatzkosten neben der großen zeitlichen Verzögerung, mit der der Projektterminplan nicht mehr haltbar wäre.

VII.2.3)Preiserhöhung