BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48317
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7
Bahnhof Immenstadt im Allgäu
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt
Lph 1-4
BIM Planung eines Haus - und
Mittelbahnsteig mit Personenunterführung
- Objektplanung Verkehrsanlage
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Fachplanung 50 Hz
- Fachplanung Leit - und Sicherungstechnik
- Fachplanung Telekommunikationstechnik
- Vermessung
- Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bahnhof Immenstadt im Allgäu
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt
Lph 1-4
BIM Planung eines Haus - und
Mittelbahnsteig mit Personenunterführung
- Objektplanung Verkehrsanlage
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Fachplanung 50 Hz
- Fachplanung Leit - und Sicherungstechnik
- Fachplanung Telekommunikationstechnik
- Vermessung
- Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Im Rahmen der Entwässerungsplanung müssen die Möglichkeiten zur Direkteinleitung des Oberflächenwassers, also Versickerung, untersucht werden. Das war auf Grundlage der im Hauptauftrag enthaltenen Untersuchungen nicht möglich. Daher sind die ergänzenden Sieb- und Schlämmanalysen der einzelnen Bodenschichten eine zusätzliche Leistung, die für die Erstellung der beauftragten Entwässerungsplanung notwendig ist.
Frühere Vertragsänderungen:
- Wegen Kampfmittelverdacht wurde eine Kampfmittelfreimessung im Zuge der Bohr- und Sondierarbeiten notwendig.
- Ergänzende abfalltechnische Erkundungen
- LÄ03
Die zusätzlichen Sieb- und Schlämmanalysen sind nicht an einen anderen AN zu vergeben, da die Untersuchungen nur zielführend durchgeführt werden können auf Grundlage der bereits vorhandenen Kenntnisse des beauftragten AN. Die Analysen sind ein integraler Bestandteil der Entwässerungsplanung und nicht als separate, in sich abgeschlossene Leistung zu sehen.
Da die Untersuchungen anhand der eingelagerten Bohrproben des AN durchgeführt werden, müssten bei AN-Wechsel erneut Bohrungen durchgeführt werden, was zu erheblichen Zusatzkosten führen würde. Zudem müssten dafür erneut Örtliche Arbeiten im Gleisbereich durchgeführt werden, ein Sicherungsunternehmen müsste beauftragt werden, Kabeleinweisungen durchgeführt sowie Sicherungspläne erstellt werden. Daraus entstünden erhebliche Zusatzkosten neben der großen zeitlichen Verzögerung.