Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 14TEI09642
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Frankfurt/Main Hbf, Umstrukturierung Nordbau und B-Ebene, Planungsleistungen Lph 5 - 6 und optional Lph 7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10318
Land: Deutschland
Nachtrag 30: Bei Bestandsuntersuchungen für die Planungen der Schalterhalle wurde festgestellt, dass der Portalbogen West (Querbahnsteig) große Schäden aufweist. Weitere Untersuchungen haben ergeben, dass der Portalbogen derzeit standsicher ist. Dies kann jedoch bei größeren Erschütterungen im Zuge der geplanten Baumaßnahmen im Hbf Frankfurt nicht sicher gestellt werden. Diese Feststellung macht eine genauere Untersuchung inkl. der Fundamente und eine daraus folgende Sanierung notwendig.
1. Der Portalbogen ist ein konstruktiver Bestandteil der Schalterhalle, deren Sanierung durch die BIEGE FTG mbH + Schmidt & Pütz GmbH geplant wird.
2. Es handelt sich um zusätzliche Leistungen, die in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für die DB vom Hauptauftrag mit der Planergemeinschaft getrennt werden können, da dieser sich zunächst in die gesamte Konstruktion und Neuplanung der Schalterhalle inklusive der Fundamente einarbeiten müsste.
Die Vergabe der Planungsleistungen an einen anderen Planer hätte also zusätzliche Schnittstellen und große Einarbeitungsaufwände zur Folge, würde einen Wissensverlust zum Schaden des Bauherrn bedeuten und in die Planungsverantwortung der Planergemeinschaft eingreifen.
Die Einarbeitung in die Konstruktion und Planung der Schalterhalle benötigt - um planerisch den Portalbogen bearbeiten zu können - mindestens sechs Monate.