Verkehrslösung Schöneweide Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0528-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrslösung Schöneweide
Gleisbauarbeiten, Herstellung eines Regenrückhaltebeckens, Tiefbau, Kanalbau
12487 Berlin, im Stadtbezirk Treptow-Köpenick
Gleisbau: Die Gleisbaumaßnahme betriff die grundhafte Erneuerung und teilweise Verlegung der Gleise auf einer Länge von ca. 1.600 m. Der Gleisneubau erfolgt in der Oberbauart NBS (Neues Berliner Straßenbahngleis) mit Beton- oder bituminösem Deckenschluss, Rasengleis ist auf einem kurzen Abschnitt im Sterndamm vorgesehen. Die Anschlussbereiche zur Fahrbahn ausschließlich Sterndamm sind abzufräsen und höhenmäßig anzupassen. Der grundhafte Ausbau der Fahrbahn, der Geh- und Radwege im Sterndamm ist erforderlich und erfolgt nach RStO12, die Belastungsklasse der Fahrbahn beträgt BKl 32. Die Meßebene im Gleis befindet sich 14 mm unter SO und das Sollmaß beträgt 1433 mm Wesentliche Abbrucharbeiten: • 150 m Querschwellengleis • 640 m bituminös untergossenes Rahmengleis mit Asphaltdeckenschluß auf Ausgleichsbitumen und Packlage • 320 m NBS-Gleis • 1 St Zweifacher Abzweig • 4 St Einfache Weichen • 2.800 m² Gehwege und Haltestellen aus Mosaikpflaster, Gehwegplatten oder Betonsteinpflaster • 1.900 m² Straßenkonstruktion aus Asphalt und Beton Wesentliche Neubauarbeiten: • 1.600 m NBS-Gleis (Einfachgleis), davon 60 m Rasengleis (Einfachgleis) • 30 m NBS-Gleis als Zwillingsgleis • 1 St Einfacher Abzweig • 6 St Einfache Weichen • 1 St Einfache Kreuzung • 1 St vorgezogene Zungenvorrichtung • 3.590 m² bituminöser Deckenschluss im Gleisbereich • 1.200 m² Betondeckenschluss im Gleisbereich • 1.180 m² Bituminöse Fahrbahn • 2.770 m² Betonfahrbahn • 8 Stück Haltestellen, teilweise mit Busnutzung • 5.600 m² Gehwegflächen Neubau Regenrückhaltebecken Wesentliche Ausbauarbeiten für das Regenrückhaltebecken und das Pumpwerk: • 12 m³ Asphalt • 27 m³ Beton • 375 m³ Boden (Auffüllung) • 1105 m³ Boden Wesentliche Neubauarbeiten für das Regenrückhaltebecken und das Pumpwerk sowie die MSR Anlage: • 136 m³ Herstellen einer bewehrten Unterwasserbetonsohle, C35/45 • 350 m³ Herstellen von einem Betonkorpus, C35/45 • 14 Stk Einbringung von Zugpfähle zur Sicherung der Betonsohle, L = 16 m • 14 Stk Einbringung von Verankerungen für die LARSSEN-Wände, L = 16 m • 64 m Anbringung Gurt HEM 240 an LARSSEN-Wände • 64 m Einbringung von LARSSEN-Wände 603, T = 10 m • 1 Stk Einbringung eines Absenkschachtes für das Pumpwerk, DN 3000
Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung, sowie vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschluss durchgeführt.
Die Finanzierungsmittel, bereitgestellt durch Dritte, sind zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird.
Sofern sich im Verlauf des Vergabeverfahrens herausstellt, dass die Finanzierung nicht gesichert ist oder gesichert werden kann oder die Zuwendung durch Dritte hinter dem beantragten Zuwendungsvolumen zurückbleibt, behält sich die BVG als AG vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verkehrslösung Schöneweide
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.