Qualifizierungssystem Laborleistungen: Umweltuntersuchungen Böden und Aushubböden sowie Grundwasseranalysen [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 012_204

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R281/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE3R281
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem Laborleistungen: Umweltuntersuchungen Böden und Aushubböden sowie Grundwasseranalysen [bq]

Referenznummer der Bekanntmachung: QS 012_204
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb.

Im Zuge der Baumaßnahme Neubau U5 werden während des laufenden Baustellenbetriebs Deklarationsanalysen mit einem Untersuchungsumfang analog der LAGA Richtlinie Boden (ggfs. Bauschutt) teilweise ergänzt um die Erweiterungsparameter der DepV erforderlich. Stellenweise werden auch Untersuchungen nach BBodSchV erforderlich. Im Regelfall sind die durch einen Sachverständigen entnommenen Mischproben (nicht Teil der abgefragten Leistung) im Stadtgebiet Hamburg abzuholen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine Probenahme nach LAGA PN98 erforderlich wird. Da es sich bei der Entsorgung der Aushubböden um zeitkritische Abläufe handelt, ist es wichtig die Analyseergebnisse schnellstmöglich zu erhalten.

Neben den Aushubböden werden auch Grundwasseranalysen im Zusammenhang mit der Wasserhaltung und Wassereinleitung erforderlich. Die zu beprobenden Analyseumfänge wurden durch die Stadt Hamburg im Planfeststellungsbeschluss festgelegt (dieser kann unter folgendem Link eingesehen werden: Neubau der U-Bahnlinie U5-Ost City Nord bis Bramfeld - hamburg.de). Derzeit ist vorgesehen, dass die Probenahme durch das ausführende Unternehmen vorgenommen wird. Die Grundwasserproben sind im Stadtgebiet Hamburg abzuholen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine qualifizierte Grundwasserprobenahme erforderlich wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Prüfingenieure eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Dem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 23 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 23 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 23 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 "Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.

Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.

Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.

Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.

1. Allgemeine Anforderung:

Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.

2. Eintragung in das Handelsregister. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise / Erklärungen für jedes Mitglied vorzulegen.

3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben

4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB

5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB

6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall Personenschäden und 1 Mio. EUR pro Schadensfall sonstiges

7. Mindestumsatz von 0,5 Mio EUR/a im Durchschnitt der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Umweltuntersuchungen Böden und Aushubböden sowie Grundwasseranalysen

8. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden soll, Benennung der Nachauftragnehmer und desjenigen Leistungsteils, der von den Nachauftragnehmern im Zuschlagsfall erbracht werden soll, einschließlich Nachweis zu deren Qualifikation

9. Nachweis über die Akkreditierung des Labors gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018

10. Nachweis über die Zertifizierung nach Umweltmanagementnorm ISO 14001:2015

11. Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 45001:2018 (Arbeitsschutzmanagementsystem)

12. Nachweis über die Anerkennung nach § 18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von Feststoffen: anorganische (1.2) und organische Parameter (1.3) sowie Dioxine und Furane (1.4))

13. Nachweis über die Anerkennung nach §18 BBodSchG gemäß § 1 Schleswig-Holsteinische LandesVO zur Anerkennung und Überwachung von Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten nach § 18 BBodSchG (Labor-Analytik von wässrigen Medien: anorganische (2.2) und organische Parameter (2.3))

14. Nachweis über die Fachkunde nach Anhang 4 DepV

15. Nachweis der Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

16. Nachweis der Zulassung als Untersuchungsstelle für Abwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser nach § 6 der Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Probenahme und allgemeine Kenngrößen (1))

17. Nachweis Personal über Eignung Probenahme nach LAGA PN98

18. Nachweis der Zulassung für Probenahme von Wasserproben aus Grundwassermessstellen in Hamburg

19. Nachweis über die regelmäßige Begutachtung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hinsichtlich Prozesse und Leistungen

20. Der Bieter hat darzulegen, dass er sich mit der neu eingeführten MantelV auseinandergesetzt hat und zukünftig in der Lage ist Deklarationsanalysen nach MantelV (ErsatzbaustoffV) durchzuführen.

21. Der Bieter hat anzugeben wie viele Tage (Werktage) die Standarduntersuchungszeit für eine LAGA-Untersuchung (Komplettumfang) nach LAGA TR Boden Feststoff (Tabelle II.1.2-2) und Eluat (Tabelle II.1.2-3) beträgt. Zudem hat der Bieter anzugeben wie viele Tage (Werktage) eine Expressanalytik für eine LAGA-Untersuchung (Komplettumfang, s.o.) beträgt.

22. Der Bieter hat anzugeben ob eine Reaktionszeit von 2 Tagen nach Aufforderung durch den AG eine Probenahme nach PN98 bzw. eine Grundwasserprobenentnahme eingehalten werden kann

23. Der Bieter hat anzugeben wie viele Proben (LAGA-Untersuchung, Komplettumfang, s. o.) maximal parallel bearbeitet werden können.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.

Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 093-257902
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.

Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,

- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;

- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften

Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R281

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2022