Qualifizierungssystem Baumfäll- und Rodungsarbeiten für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg [bq] Referenznummer der Bekanntmachung: QS 015_200
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Baumfäll- und Rodungsarbeiten für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg [bq]
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb.
Vergabe von Dienstleistungen für Baumfäll- und Rodungen im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Im Zuge der Netzerweiterung der Hamburger Hochbahn ist es erforderlich, im Vorfeld zu den einzelnen Bauphasen im innerstädtischen Bereich bzw. Straßenbegleitgrün Bäume zu fällen oder Buschwerk zu beseitigen. Neben der Rodung bzw. Fällung der unterschiedlichen Gehölze und Buschwerken, sind die Entsorgungen ebenfalls Bestandteil der Leistungen. Weiterhin befinden sich Vegetationsarbeiten im Seitenraum (Böschung) parallel zu Bahnstrecken der Hamburger HOCHBAHN wie auch der Deutschen Bahn.
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Prüfingenieure eingerichtet. Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Dem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen. Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind nach o.g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten Ihre Zulassung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, die unter dem Punkt VI.3 "Zusätzliche Angaben", beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen.
Die Hamburger Hochbahn AG weist daraufhin, dass auf Basis § 51 SektVO grundsätzlich ermöglicht wird, dass fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen sind.
Für alle Schlüsselgewerke sind Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
1. Allgemeine Anforderung: Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern. Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Kolonnenleiter);
2. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister;
3. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
5. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt & hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinn des § 125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt;
6. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von min. 2 Mio. EUR pro Schadenfall;
7. Mindestumsatz pro abgeschlossenen Geschäftsjahre von 1,0 Mio EUR im Durchschnitt der 3 letzten Geschäftsjahren; oder Eigenerklärung
8. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen - insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen;
9. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen; oder Eigenerklärung
10. Es muss für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen geeigneter leistungsfähiger Maschinenpark zu Verfügung stehen;
11. Nachweis des Bewerbers von Erfahrung mit der Ausführung von Leistungen, die unter Ziffer VI.3 "zusätzliche Angaben" genannt sind und in Eigenanteil erbracht wurden.
Als Nachweis der Eignung die die Wirtschaftsnehmer im Hinblick auf Ihre Qualifikation erfüllen müssen sowie die Methode dieses nachzuweisen, kann auch wahlweise über die AVPQ Nummer erfolgen.
Zu 10) Nachweis durch Vorlage einer entsprechenden Maschinen- und Geräteliste (z. B. Zerkleinerungsmaschinen, Forstfräsen, Transportfahrzeuge) Erforderliche Referenzen in den letzten 5 Jahren (es reichen zu den unter VI. 3 angegebenen Kriterien jeweils 2 Referenzen):
Zu 11) Nachweis der Leistungen durch eine Referenzliste an Leistungen die vergleichbar in Ihrer Größenordnung sind mit Angabe zu Auftragssumme, Zeitraum, Auftraggeber
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen und erfolgter Auswertung, erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen die Dienstleistungen zur Fällung/ Rodung von Hecken und Bäumen ausgeschrieben werden. Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de. Im ersten Schritt wird ein Qualifizierungssystem vorgeschaltet. Hier geht es um die Erbringung von Leistungen wie: - Rodung/Fällen von Bäumen neben Gleisanlagen der Hamburger HOCHBAHN und der Deutschen Bahn und in Böschungsbereichen, - Rodung/Fällen Straßenbegleitgrün, - Rückschnitt von Bäumen, - Hecken und Buschwerk roden, - Entsorgung der gefällten Bäume, Wurzeln und Hecken.
Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Gesamtschuldnerisch haftende Ingenieurbietergemeinschaft. Bietergemeinschaften/ Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die verbindliche Bildung einer Ingenieursgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich zu vertreten;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R2PH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]