Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Weihnachtsmarktes auf dem Hamburger Rathausmarkt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002181

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ausschreibungen.hamburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Weihnachtsmarktes auf dem Hamburger Rathausmarkt

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002181
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79952100 Organisation von Kulturveranstaltungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Seit dem Jahr 2000 findet auf dem Rathausmarkt jährlich ein Weihnachtsmarkt statt. Der Vertrag mit dem jetzigen Betreiber läuft zum 31.12.2021 aus. Da über diesen Zeitraum hinaus eine derartige Veranstaltung sichergestellt werden soll, wird zum Dezember 2022 der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausmarkt erneut ausgeschrieben. Veranstaltungen auf dem Rathausmarkt sollen der Bedeutung der Ästhetik des zentralen Platzes vor dem Rathaus angemessen sein und die Attraktivität und das nationale wie internationale Ansehen Hamburgs als

Kultur- und Wirtschaftsstandort fördern und die Zahl von Besuchern und Gästen erhöhen. Dem Konzessionsnehmer obliegt neben der Gestaltung der Fläche und Organisation der Stände und Betriebe auch die Sicherheit und die Ver- und Entsorgung auf dem Gelände, sowie die Bewerbung des Weihnachtsmarktes nach diesem Leistungsverzeichnis. Zusätzlich wird das einzureichende Leistungskonzept bei Zuschlag verbindlicher Vertragsbestandteil.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Werts der Konzession:

Für die Schätzung des Konzessionswertes wurden die Vergleichswerte der Vorjahre herangezogen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Seit dem Jahr 2000 findet auf dem Rathausmarkt jährlich ein Weihnachtsmarkt statt. Der Vertrag mit dem jetzigen Betreiber läuft zum 31.12.2021 aus. Da über diesen Zeitraum hinaus eine derartige Veranstaltung sichergestellt werden soll, wird zum Dezember 2022 der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausmarkt erneut ausgeschrieben. Veranstaltungen auf dem Rathausmarkt sollen der Bedeutung der Ästhetik des zentralen Platzes vor dem Rathaus angemessen sein und die Attraktivität und das nationale wie internationale Ansehen Hamburgs als

Kultur- und Wirtschaftsstandort fördern und die Zahl von Besuchern und Gästen erhöhen. Der Weihnachtsmarkt soll ein einheitliches Erscheinungsbild bieten und der Würde des Rathausmarktes Rechnung tragen. Maßgebend sind dabei die Gestaltung der Fläche, die Gestaltung der Betriebe, das Einfügen in das besondere Umfeld und kulturelle Akzente. Auch wenn der Weihnachtsmarkt einheitlich gestaltet sein soll, darf es keine starre Platzgestaltung geben. Dem Publikum soll jährlich durch wechselnde Module ein anderes Erlebnis geboten werden.

Der Anteil der Gastronomie ist zu begrenzen, d.h. maximal 25 % der Gesamtfläche können gastronomisch genutzt werden.

Dem Konzessionsnehmer obliegt neben der Gestaltung der Fläche und Organisation der Stände und Betriebe auch die Sicherheit und die Ver- und Entsorgung auf dem Gelände, sowie die Bewerbung des Weihnachtsmarktes nach der veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Zusätzlich wird das einzureichende Leistungskonzept bei Zuschlag verbindlicher Vertragsbestandteil.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dem vorliegenden Verfahren bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags neben den Unterlagen für diesen auch alle gemäß der Vergabeunterlagen erforderlichen Unterlagen für ein Erstangebot einzureichen waren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Die Konzession wurde auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind, vergeben.
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 06/07/2022
Ende: 31/12/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem unter II.2.7 genannten Gesamtwert handelt es sich um die prognostizierte Schätzung für die kommenden Jahre. Der Vertrag begann am 01.06.2022 (abweichend zur Angabe 06.07.2022 unter II.2.7) ).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 250-665152

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Weihnachtsmarktes auf dem Hamburger Rathausmarkt

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
21/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Die Angebote und Teilnahmeanträge waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.

- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern/Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.

- Fragen von Bewerbern/Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern/Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingingen.

- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.

- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von

Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2022