Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien inkl. Schuhe Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2022-102
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien inkl. Schuhe
Übernahme der Alttextilien von den einzelnen Anfallstellen der SRH aus den vor Ort befindlichen SRH-eigenen Sammelbehältern/-räumen, Zusammenführung der Alttextilien in Wechselbrücken des Auftragnehmers (nachfolgend AN), der Transport in Wechselbrücken zur Sortieranlage des Auftragnehmers und die ordnungsgemäße Sortierung und Verwertung der von der SRH überlassenen Alttextilien, die dem Abfallschlüssel 20 01 10 und 20 01 11 gemäß Abfallverzeichnisverordnung zugeordnet sind.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Übernahme der Alttextilien von den einzelnen Anfallstellen der Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend SRH) aus den vor Ort befindlichen SRH-eigenen Sammelbehältern/-räumen, Zusammenführung der Alttextilien in Wechselbrücken des Auftragnehmers (nachfolgend AN), der Transport in Wechselbrücken zur Sortierungsanlage des Auftragnehmers und die ordnungsgemäße Sortierung und Verwertung der von der SRH überlassenen Alttextilien, die dem Abfallschlüssel 20 01 10 und 20 01 11 gemäß Abfallverzeichnisverordnung zugeordnet sind.
mit 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur
Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
2. Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (darf nicht älter
als 12 Monate sein)
3. Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von
Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
1. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung
oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu
gewähren.
2. Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen
(Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 1. Der Versicherungsschutz muss sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden beziehen.
Umweltschäden müssen explizit ausgewiesen sein.
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3
Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
2. Formblatt Angaben zu Annahmestellen
Anzugeben ist die erste, der Übernahme durch den Bieter, nachfolgende Entsorgungsanlage bzw.
Sortieranlage
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
3. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle (je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG,
AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der hier ausgeschriebenen Abfallart und Menge, im
Rahmen der vom AN gehändelten Gesamtdurchsatzmenge.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer
4. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der
Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
EfbV Zertifikate sind für die Behandlungsanlage / Sortieranlage als auch jeweils für die
Transporteure (Transport der Wechselbrücken und Transport der Zusammenführung) abzugeben.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
5. Für Beförderer, die nicht EfbV zertifiziert sind:
Anzeige der Tätigkeit des Beförderns nach § 53 KrWG für nicht gefährliche Abfälle Lizenz für den
grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (EU Lizenz)
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
6. Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über ein in
seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 9001 oder
vergleichbar)
7. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein
Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
8. Nachweis zu Arbeitssicherheitsmaßnahmen (Zertifizierung nach ISO45001 oder vergleichbar)
9. Nachweis zu Energiemanagementmaßnahmen (Zertifizierung nach ISO50001 oder vergleichbar)
10. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung
11. Eine Verfahrensbeschreibung des gesamten Behandlungsablaufes der Verwertung / Entsorgung
(AVV 20 01 10 und 20 01 11) hierzu gehört auch die Angabe, in welche Sortierfraktionen die
Textilien händisch sortiert werden und welcher Anteil einer Verwertung (getrennt nach stofflicher
und energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer Beseitigung zugeführt wird.
Nachunternehmer sind anzugeben, soweit die Behandlung der überlassenen Gesamtmenge der
SRH nicht an der eigenen Annahmestelle durchgeführt wird. Für den Fall des Einsatzes von
Nachunternehmern ist ebenfalls eine Verfahrensbeschreibung des dort stattfindenden
Behandlungsablaufes inklusive der Angabe, welcher Anteil einer Verwertung und welcher Anteil
einer Beseitigung zugeführt wird einzureichen.
12. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden
sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfü-
gung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
zu 1. Es sind mindestens 3 Referenzprojekte anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbare frühere Aufträge beinhalten.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen: Diese haben ihre bisherigen
vergleichbaren Aufträge anzugeben.
zu 6. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.
zu 7. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.
zu 8. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.
zu 9. Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland