Generalübernehmerleistungen f.d. Planung u. Ausstattung d.Grünauer Wassersportmuseums Referenznummer der Bekanntmachung: TK 01082022-1100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernehmerleistungen f.d. Planung u. Ausstattung d.Grünauer Wassersportmuseums
Vergeben wird Leistung für die Planung und Ausstattung der Dauerausstellung des Grünauer Wassersportmuseums. Die Ausstellung soll aus einer Hand konzipiert und realisiert/produziert werden, d.h. eine Generalübernahme ist vorgesehen. Die Generalübernahme sieht als Planungsleistungen die Entwicklung eines Gestaltungskonzepts einschl. Grafik-, Beleuchtungs- und Medienkonzepts sowie Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Szenografie auf Basis des vom Grünauer Wassersportmuseum/Sportmuseum Berlin erarbeiteten inhaltlichen Konzepts vor. Als Generalübernehmer ist der Gestalter auch für die Ausführungs- und Realisierungsleistungen verantwortlich, verauslagt oder unterbeauftragt diese in enger Absprache mit dem Auftraggeber. Ihm obliegt die bauliche Überwachung und schließlich die Mitwirkung an der Abnahme sowie eine transparente Aufstellung aller Kosten. Dabei sind einschlägige Erfahrungen im Bereich denkmalgeschützter Bauvorhaben zwingend erforderlich.
Hauptort der Ausführung:
Regattatribüne, Regattastraße 191 – 197, 12527 Berlin
Es sollen die Leistung der Planung und Ausstattung des Wassersportmuseums in Grünau an einen Generalübernehmer vergeben werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für die Ausstellungsgestaltung der Dauerausstellung Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAS in der Fassung 2019 die Leistungsphasen 1-7 zu vergeben. Als Generalübernehmer ist der Gestalter auch für die Ausführungs- und Realisierungsleistungen verantwortlich, verauslagt oder unterbeauftragt diese in enger Absprache mit dem Auftraggeber. Ihm obliegt die bauliche Überwachung und schließlich die Mitwirkung an der Abnahme sowie eine transparente Aufstellung aller Kosten.
Des Weiteren beinhaltet der Auftrag folgende Leistungen:
- Entwicklung des Gestaltungskonzepts inkl. Grafik-, Beleuchtungs- und Medienkonzepts
- Berücksichtigung von Vorgaben des Denkmalschutzes
- Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Szenografie
- Möblierungsplanung
- Barrierefreie Gestaltung inkl. Blindenleitsystem
- Ausführungs- und Realisierungsleistungen
- Bauliche Überwachung
- Mitwirkung an der Abnahme
- Transparente Kostenaufstellung
- Planung von und Ausstattung mit Ausstellungstechnik (Licht, Vorrichtungen für Objekthängungen) für die Sonderausstellungsfläche
Seit mehr als 30 Jahren widmet sich das Grünauer Wassersportmuseum als einzige museale Einrichtung in Deutschland der Geschichte des Wasserfahrsports. Aus einer privaten Sammlung hervorgegangen, wurde es 1996 der Stadt Berlin übereignet. Seit 2010 ist das Haus in der Trägerschaft des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport) und Teil des Sportmuseums Berlin. Das Wassersportmuseum umfasst die Dauerausstellung mit 280 qm in zwei angrenzenden Ausstellungsbereichen sowie eine Sonderausstellungsfläche mit 185 qm.
Die völlig neu konzipierte und in fünf Themenbereiche gegliederte Dauerausstellung soll auf rund 280 qm Lokalgeschichte (Grünau, Berlin) mit globalhistorischen Ereignissen (Olympia 1936) verknüpfen. Dabei sollen Aspekte wie die Entwicklung des Wassersports vom elitären Freizeitvergnügen über emanzipatorische Bewegungen wie Arbeiter- und Frauensportvereine oder die Ausgrenzung und Verfolgung jüdischer Wassersportler:innen hin zum heutigen Phänomen des Breitensports aufgegriffen werden. Die Eröffnung der Dauerausstellung soll voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 erfolgen.
Die zahlreichen Exponate werden durch Medien- bzw. Hands-on-Stationen ergänzt. Das Grünauer Wassersportmuseum strebt eine Barrierefreiheit sowie die Integration von Blindenleitsystem, Tast- und Hörstationen an. Die Texte sind in deutscher, englischer sowie leichter Sprache vorgesehen.
Der Bieter sollte in den letzten fünf Jahren (2017-2022) vier Ausstellungen in ähnlicher Größe zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht, d.h. eröffnet haben. Darunter sollten auch Projekte mit denkmalgeschützten Gebäuden, also unter Einbehaltung denkmalschützender Vorgaben, realisiert worden sein. Des Weiteren sollte der Auftragnehmer Erfahrungen mit inklusiven und partizipativen Vermittlungskonzepten sowie medialen Inszenierungen haben.
Derzeit wird die denkmalgeschützte Regattatribüne auf dem historischen Regattagelände in Berlin-Grünau durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick im Rahmen einer umfassenden Sanierungsmaßnahme ertüchtigt. Die Arbeiten an der Außenhülle sollen im 2. Quartal 2022, der Innenausbau voraussichtlich Mitte 2023 beendet sein. Künftige Nutzer sind neben dem Sportamt des Bezirks der Ortsverein Grünau, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) und – im zentralen Bereich des Gebäudes – das Grünauer Wassersportmuseum.
Ein Brandschutzkonzept liegt vor und ist vom Auftragnehmer zu berücksichtigen.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster aus der HAOS.
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.
Erfüllen mehrere Bewerber (Bwr.) gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entspr. Dienstleistungen (5 Pkt)
1.1 (5 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Museumsausst./Ausstellungsplg.) der letzten 3 Jahre (J.) (2019/2020/2021) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto)
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (5 Pkt)
2.1 (5 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bwr. werden im Mittel der letzten 3 J. min. 2 Architekten / Ausstellungsarchitekten / Ausstellungsdesigner nachgewiesen. Davon werden min. 50 % der Architekten / Ausstellungsarchitekten / Ausstellungsdesigner nachgewiesen, die seit min. 2 J. im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten / Ausstellungsarchitekten / Ausstellungsdesigner sein, die seit min. 2 J. im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 22 Pkt)
Mit 0 Pkt. wird das Unterkriterium bewertet, wenn der/die benannte Projektmitarbeiter/in keinen Hochschulabschluss hat.
3.1 Die Projektleitung verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 10 J. Berufserfahrung (Diplom oder gleichw.)
3.1.2 (3 Pkt) – realisiertes Referenzprojekt in vglb. Umfang (mind. 450 qm Ausstellungsfläche)
3.1.3 (2 Pkt) – Bürozugehörigkeit von 3 J.
3.2 Die stellvertretende Projektleitung verfügt über:
3.2.1 (3 Pkt*) – 5 J. Berufserfahrung (nach Diplom oder gleichw.)
3.2.2 (2 Pkt) – realisiertes Referenzprojekt in vglb. Umfang (mind. 450 qm Ausstellungsfläche)
3.2.3 (1 Pkt) – Bürozugehörigkeit von 2 J.
3.3 (6 Pkt) – Die Projektleitung und stellvertretende Projektleitung verfügen insg. über Erfahrungen mit inklusiven und partizipativen Vermittlungskonzepten und medialen Inszenierungen sowie Erfahrungen im Umgang mit denkmalschutzrechtlichen Vorgaben. Pro erfülltes Kriterium werden je 2 Pkt vergeben.
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 68 Pkt)
Jedes der vier Referenzprojekte wird mit bis zu 17 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind. Es sind je 2 Referenzen zur Planung und zur Realisierung anzugeben.
4.1 Referenzen Planung:
4.1.1 (3 Pkt) – Das Referenzprojekt umfasste Planung und Realisierung einer Ausstellung in einem Museum.
4.1.2 (3 Pkt) – Es wurde ein Gestaltungskonzept inkl. Grafik-, Beleuchtungs- und Medienkonzept erstellt.
4.1.3 (3 Pkt) – Es wurde Barrierefreiheit hergestellt, die auch ein Blindenleitsystem enthielt.
4.1.4 (2 Pkt) – Die Ausstellung enthielt Tast- und Hörstationen.
4.1.5 (2 Pkt) – Die Referenz hatte eine Ausstellungsfläche von mindestens 450 qm Nutzungsfläche.
4.1.6 (2 Pkt) – Es waren weitreichende Vorgaben des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
4.1.7 (2 Pkt) – Die Projektleitung und/oder stellvertretende Projektleitung, die unter 3.1 bzw. 3.2 benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung am Referenzprojekt tätig.
4.2 Referenzen Realisierung:
4.2.1 (3 Pkt) – Das Referenzprojekt beinhaltet die Umsetzung für eine Ausstellung in einem Museum.
4.2.2 (3 Pkt) – Es wurde ein Gestaltungskonzept inkl. Grafik-, Beleuchtungs- und Medienkonzept umgesetzt.
4.2.3 (3 Pkt) – Es wurde Barrierefreiheit hergestellt, inkl. Einrichtung eines Blindenleitsystems.
4.2.4 (3 Pkt) – Die Ausstellung enthielt Tast- und Hörstationen.
4.2.5 (3 Pkt) – Die Referenz hatte eine Ausstellungsfläche von mindestens 450 qm Nutzungsfläche.
4.2.6 (2 Pkt) – Es waren weitreichende Vorgaben des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.
[* Je Mon. Berufserf. wird ein 5/120 bzw. 3/60 Punkt vergeben. Max. können 5 Pkt. für 10 J. bzw. 3 Pkt. für 5 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Ausstellung muss in den letzten fünf Jahren eröffnet worden sein, d.h. die Ausstellungseröffnung darf max. 5 Jahre zurückliegen und muss bereits erfolgt sein (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) Es muss mindestens ein Referenzobjekt mit einer Planung / Konzeption der Ausstellung und ein Referenzobjekt der Umsetzung der Konzeption (Durchführung der Bauleistung, Lieferung und Installation der Ausstattung) vorgelegt werden.
f) Bei mindestens einem der angegebenen Referenzprojekte müssen Vorgaben des Denkmalschutzes berücksichtigt worden sein.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 4 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 4 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung der im Bewerbungsbogen genannten Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung.
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden. Eine kurzfristige Verfügbarkeit und Präsenz während der Dauer der Planung und Umsetzung vor Ort wird vorausgesetzt. Reise-, Übernachtungs- und Raumkosten oder vglb. werden durch den Auftraggeber nicht gesondert ersetzt. Die Vergütung von Objekttransporten ist gesondert zu betrachten.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin.
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
— V 247 F Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen (Teil A)
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Regatta_Museum“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 123, 124 GWB sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
- Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]