Material-Warenhaus (Fulfilment-Service) [35-2022]
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Material-Warenhaus (Fulfilment-Service) [35-2022]
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die Einrichtung eines Material-Warenhauses zur Lagerung, Konfektionierung und zum Versand von Schulungs-, Werbe- und Informationsmaterialien an verschiedene Lieferstellen (Fulfilment-Service).
Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistung ist die Einrichtung eines Material-Warenhauses zur Lagerung, Konfektionierung und zum Versand von Schulungs-, Werbe- und Informationsmaterialien an verschiedene Lieferstellen (Fulfilment-Service).
Die Leistungen werden aufgrund einer Rahmenvereinbarung (Höchstwert: 4,6 Mio. EUR netto pro Kalenderjahr).
Im Einzelnen umfasst die Dienstleistung:
1. Einrichtung eines Frontends für den Auftragnehmer bis zum 01.03.2023 mit sieben Gruppen mit jeweils unterschiedlichen Zugriffsberechtigten mit unterschiedlichen Zugriffsrechten (nur lesend / lesend mit Bestellfunktion);
2. Zurverfügungstellung einer Halbjahresstaistik (01.01. bis 30.06. bzw. 01.07. bis 31.12.), die folgende Informationen je Kostengruppe beinhaltet: abgerechnete Positionen laut Preisblatt: Anzahl und Kosten (netto und brutto) / Versandkosten (netto und brutto).
3. Logistikleistungen;
4. Versandservice;
5. Konfektionierung;
6. Druck;
7. Sonstiges (z. B. Sichtung und Zustandsprüfung von Messerückläufern, Adressermitlung von Postrückläufern, Austausch/Entsorgung von Materialien bei Neuauflagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1] Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Kopie des Handelsregisterauszuges oder des Gewerbenachweises)
[1] Erklärungen zur Eignung:
[1a] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen;
[1b] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen;
[1c] dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen;
[1d] die Gesamtumsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021);
[2] Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
zu [2]: Mindesthöhe: 3 Mio. EUR für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
[1] Angabe von mindestens drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare Leistungen (Fulfilment-Dienstleistungen für einen Auftraggeber im Gesamtwert von mind. 1 Mio. EUR netto pro Jahr) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
[2] Erklärungen über die Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte am 01.06.2022 [3] Erklärungen zum Angebot, ob und ggf. welche Leistungen (Art und Umfang) das Unternehmen an Unterauftragnehmer übertragen will.
zu [1]: Der Auftraggeber behält sich die (stichpunktartige) Überprüfung der Referenzen vor. Deshalb muss die Referenz Angaben enthalten über die erbrachte Leistung, den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, sowie den öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Kontaktdaten). Sofern konkrete Ansprechpartner und/oder Kontaktdaten nicht benannt werden können, sind die allgemeinen Kontaktdaten des Auftraggebers der Referenzleistung anzugeben. Fehlen die geforderten Angaben, wird die Referenz nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der umfangreichen Lagerkapazitäten, die zur Erfüllung der Dienstleistung erforderlich sind, soll die Rahmenvereinbarung als Dauerschuldverhältnis angelegt sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine Aufstellung (VHB-Formblatt 234) beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Tage nach Absendung per Fax oder elektronisch der Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]