Leistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (VOEK 110-22) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 110-22

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 125-354561)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bundesimmobilien.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungen „Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen E“ für den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (VOEK 110-22)

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 110-22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt den Erweiterungsneubau des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inklusive Bundesfinanzakademie (BFA) auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte zu errichten. Das Bauvorhaben soll für das Nord-Grundstück des Postbockareals in Berlin-Mitte entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße geplant werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/07/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 125-354561

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Varianten/Alternativangebote sind zulässig
Anstatt:

ja

muss es heißen:

nein

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: