Neubau Straßenbahnbetriebshof Adlershof, Planung u. Errichtung Betriebshofsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0451-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Straßenbahnbetriebshof Adlershof, Planung u. Errichtung Betriebshofsteuerung
Neubau Straßenbahnbetriebshof Adlershof, Planung u. Errichtung Betriebshofsteuerung
Die Berliner Verkehrsbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) (im Folgenden "BVG") sind das größte Nahverkehrsunternehmen Deutschlands. Die BVG betreibt die U-Bahn-, Straßenbahn, Bus- und Fährlinien in Berlin und im angrenzenden Umland auf einer Fläche von fast 1.000 Quadratkilometern.
Die Straßenbahn ist ein wichtiger Bestandteil des Berliner öffentlichen Personennahverkehrs-Netzes (ÖPNV-Netzes). Aktuell bilden 22 Linien am Tag und neun Linien bei Nacht eine Linienlänge von rund 300 Kilometern mit 803 Richtungshaltestellen ab. Der Straßenbahnverkehr macht rund 18,5 Prozent des Berliner ÖPNVs aus. Die BVG unterhält sechs Betriebshöfe und einen Gleisbauhof, welche jeweils vorrangig an den äußeren Enden des Streckennetzes liegen. 2019 beförderte die Berliner Straßenbahn rund 204 Mio. Fahrgäste mit steigender Tendenz.
Die BVG beabsichtigt, einen neuen Straßenbahnbetriebshof (im Folgenden "Betriebshof") zu bauen, auch um das zusätzliche Leistungsvolumen im Bereich des Berliner öffentlichen Personennahverkehrsnetzes erbringen zu können. Für den Neubau des Betriebshofs wurde ein Standort in Adlershof gewählt. Der neue Betriebshof erhält ausreichende Aufstellkapazitäten und moderne Werkstätten sowie Wartungseinrichtungen.
Gegenstand des Errichter-Vertrags für die Betriebshofsteuerung sind Leistungen für die Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme für die funktions- und betriebsfertige Errichtung der Betriebshofsteuerung des Straßenbahnbetriebshofs Adlershof.
Berlin
Ergänzung zu II.1.4:
Die Betriebshofsteuerung beinhaltet Allgemeinen die Bedienerebene (Tastatur, Maus, Drucker, Monitor), die Zentralebene (Bedien- und Anzeigerechner), die Verknüpfungsebene (Fahrweg-rechner), die Stellebene (Stellteile und Stellrechner) sowie die Feldebene (Weichen-antriebe, Signale, Gleisfreimeldung, nicht sichere Elemente).
Es werden alle Weichen (24 Weichen und 14 Folgeweichen) mit elektrischen Antrieben ausgestattet. Der Abstellanlage stehen 13 Gleise (2-14) zur Verfügung. Gleis 2-7 sind Durchgangsgleise, Gleis 8-14 Stumpfgleise. Der Betriebshof ist als Zweirichtungshof konzipiert. Durch eine geeignete Anordnung von Rangierfahrstraßen mit Teilauflösungen, wird eine höchstmögliche Flexibilität an Zugbewegungen angestrebt.
Die verbauten Feldelemente Weichenantrieb, Signal und Gleisfreimeldung müssen von der technischen Aufsichtsbehörde Berlin eine Zulassungsbescheinigung aufweisen. Diese kann ggf. während der Planungsphase bescheinigt werden.
Nach abschließender Planung wird die notwendige Leerverrohrung zwischen den einzelnen Komponenten der Betriebshofsteuerung durch von der BVG beauftragten Bauunternehmen realisiert.
Alle sicherheitsrelevanten Anlagenteile müssen die Sicherheitsklasse SIL2 erfüllen. Die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Strecke erfolgt über ein induktives Mel-dungsübertragungssystem (IMU). Die Zugortung ist mit einer zugelassenen elektronischen Gleisfreimeldung für Gleis-, Weichen- und Kreuzungsabschnitte zu realisieren.
Für die Unterbringung der Hardware wird ein zentrales Stellwerk angestrebt, welches sich im Kellergeschoss der Einsatzleitung befindet. Der Bedienerarbeitsplatz der Betriebshofsteuerung befindet sich im Obergeschoss der Einsatzleitung. Im Stellwerk wird ein Arbeitsplatz für das technische Personal eingerichtet, wo alle Fahrtbewegungen und Zustände der Betriebshofsteuerung ausgewertet werden können.
Weiterhin soll ein Abgriff der Fahrdaten bzw. Zustandsdaten der Peripherieelemente für Dritte realisiert werden, darunter fällt auch eine "Viewer Funktion" die vom Betriebshof Lichtenberg genutzt werden kann. Dargestellt werden bspw. die Anzahl der Stellvorgänge von allen Weichen und Zustandsdaten der verbauten elektronischen Gleisfreimeldeeinrichtung. Die Fahrdaten sollten für mindesten 1 Jahr gespeichert werden können. Der historische Verlauf von Zugbewegungen über das abgebildete Gleisbild muss als Video, Textdatei (Betriebstagebuch) und PDF mit einzelnen Bildern über einen ausgewählten Zeitraum gespeichert und exportiert werden können.
Die Betriebshofsteuerung muss in der Lage sein, von dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vorhandenen Betriebshofmanagementsystem der BVG und dessen ein-gegliederten Betriebshofdispositionssystem des Betriebshofs Adlershof Dispositions-befehle zu verarbeiten und entsprechende Rückmeldungen zu senden (Schnittstelle). Die Entwicklung und Implementierung dieses Betriebshofmanagementsystems ist nicht Teil der gegenständlichen Ausschreibung.
Der Errichter wird den Auftraggeber in Bezug auf die betrieblichen (Stellwerksbedienung) und technischen Dienste (Instandhaltung und Entstörung) in Lehrgängen schulen. Die Anlage ist so frühzeitig an die BVG betriebsfähig zu übergeben, dass eine angemessene Schulungszeit für das Bedienpersonal (ca. 1 Monat) zur Verfügung steht. Dabei kann die Schulung begleitend mit der technischen Abnahmeprüfung durchgeführt werden. Das technische Personal wird zunächst theoretisch über die System- und Softwarekomponenten unterrichtet, danach übernimmt der Errichter die ergänzenden praktischen Schulungen an den Anlagen. Hierzu wird auch die Unterweisung an den Diagnose- und speziellen Messgeräten gezählt.
PRÜFUNG UND WERTUNG DER TEILNAHMEANTRÄGE
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der SektVO und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1.) Formale Prüfung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der AG den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Teilnahmeanträge, die auch nach eventueller Nachforderung die formellen Anforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der AG behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nach-weisen anzufordern.
2.) Prüfung der Eignung:
Die Teilnahmeanträge, die form- und fristgerecht eingegangen sind, werden auf die Erfüllung der bekannt gegebenen Eignungs- und Mindestanforderungen geprüft.
Der AG prüft mithin die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Eignung, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaften sowie ggf. Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Anspruch nimmt.
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft, der/die nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder der/die die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, ist nicht weiter teilnahmeberechtigt und wird ausgeschlossen.
3.) Wertung der Eignung gemäß Wertungskriterien:
Sollten danach mehr als fünf Bewerber geeignet sein, wird der AG die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber anhand der den Teilnahmeunterlagen beigefügten Eignungsmatrix (Formblatt 2) dargestellten Kriterien werten.
Mit der Erteilung des Zuschlags ist die Beauftragung der 1. Beauftragungsstufe vorgesehen.
1. Beauftragungsstufe (anteilig Phase 1):
Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung)
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Beauftragungsstufen 2-4 als freie Option nach den Bestimmungen des Errichter-Vertrags abzurufen.
Ein Anspruch für den Auftragnehmer auf den Abruf der optionalen Beauftragungsstufen 2-4 besteht nicht.
2. Beauftragungsstufe (optional) (anteilig Phase 1):
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung), Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) und Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung).
3. Beauftragungsstufe (optional) (Phase 2):
Bau-, Liefer- und Dienstleistungen für die schlüssel-, funktions- und betriebsfertige Errichtung, technische Bearbeitungen, Lieferung von Hardware und Software, Einrichtung und Customizing der Hardware und Software, Test, Inbetriebnahme und Übergabe des Vertragsobjektes.
4. Beauftragungsstufe (optional) (Phase 3):
Schulungs- und Wartungsleistungen.
keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Unterauftragnehmer seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch das Formblatt 1- Eigenerklärung zur Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft - erfolgen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
(1) Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
(2) Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
(3) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG
(4) Erklärung zum Wettbewerbsregister
(5) Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
(6) Nachweis der Befähigung der Berufsausübung
Zu 6.) Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei Monate ist, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Drittunternehmen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
1. Erklärung zu Umsätzen
Der Nachweis der Eignung muss durch das Formblatt 1- Eigenerklärung zur Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft - erfolgen.
keine
Folgende Angaben und Formalitäten, zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
1. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter (siehe Formblatt 1)
2. Unternehmensreferenzen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen:
- Errichtung (Neubau oder Umbau) einer Betriebshofsteuerung -
Vom Bewerber müssen zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit mindestens 3 Referenzen (Pflichtreferenzen) dargestellt werden. Bis zu 2 weitere Referenzen (Fakultativreferenzen) können zusätzlich dargestellt werden, um ein breites Bild hinsichtlich der fachlichen Eignung des Bewerbers zu erzeugen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische Leistungsfähigkeit durch die Darstellung von Referenzprojekten zu belegen, die unter Verwendung des Formblatts 2 einzureichen sind.
Die Mindestanforderungen hinsichtlich Art und Umfang der geforderten Referenzen sowie die Bewertungskriterien sind dem Formblatt 2 zu entnehmen.
Als Mindestanforderung an die Referenzen sind folgende Kriterien zu beachten:
1. Leistungsinhalt
2. abgeschlossene Inbetriebnahme i.S.d. Inbetriebnahmegenehmigung durch die verantwortliche Technische Aufsichtsbehörde
3. Referenzobjekt liegt im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz
4. Erbringung von Planungsleistung für eine Betriebshofsteuerung
Der genaue Umgang der Mindestanforderungen an eine Referenz ist dem Formblatt 2 zu entnehmen.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
Formblatt 1:
Eigenerklärung zur Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
Formblatt 2:
Eignungsmatrix und Eigenerklärung Fachkundenachweis des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft
Formblatt 3:
Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft
Formblatt 4:
Verzeichnis der zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Drittunternehmen
Formblatt 5:
Verpflichtungserklärung Drittunternehmen
Formblatt 6:
Verpflichtungserklärung Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen
Formblatt 7:
Erklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Wettbewerbsbeschränkungen
Formblatt 9:
Eigenerklärung Einhaltung restriktiver Maßnahmen
Ergänzende Teilnahmebedingungen sind dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Bewerbergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten
Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner zu stellen.
Die BVG weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung
der Bewerbergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen.
2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der
Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 25.07.2022 ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden.
5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen
und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der
Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.