ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45538
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
LÄA 57 Im Zuge der Bauarbeiten wurde festgestellt, dass die elektronischen Komponenten der Brandschutztüren (Einhausung der Treppenhäuser) im Bestand erhebliche Mängel hinsichtlich Ihrer Brandschutzfunktion aufweisen, beispielsweise:
- Maximale Lebensdauer der Rauchmelder überschritten
- Rauchmelder stark verschmutzt
- Rauchmelder ohne Funktion
- Haftmagnete und zugehörige Halter am Boden extrem korrodiert
Daraufhin hatte der Auftraggeber angeordnet, dass die ursprüngliche Funktion instand gesetzt
werden soll. Daraufhin wurde der Zustand der einzelnen Türen gemeinsam mit dem für die Instandsetzung
beauftragten Nachunternehmer kontrolliert, die Maßnahmen festgelegt und die Türen instand gesetzt. Der
Handlungsbedarf war bereits zuvor im Rahmen einiger Begehungen festgestellt worden
Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Unnötige Zusatzkosten wie eine doppelte BE, zusätzliche Personen in Besprechungen, etc. können so verhindert werden. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Rommel Infrastrukturbau GmbH & Co. KG angesiedelt werden. Bei einer getrennten Vergabe wäre eine erneute BE mit zusätzlichen Gerätetransporten erforderlich.