ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45538
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
ZuBa Stuttgart Hbf tief, Revitalisierung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
LÄA 56 Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bodenbelagserneuerung war als Vorleistung der Bodenbelag zu entfernen. Nach Abschluss dieser Arbeiten wurden erhebliche Schäden am darunterliegenden Konstruktionsbeton der Bahnsteigkante festgestellt.
Der Auftraggeber hatte daraufhin am 04.08.2021 angeordnet, dass die Bahnsteigkante vor Weiterführung den Bodenbelagsarbeiten zu sanieren ist. Mit den Arbeiten wurde am 03.08.2021 begonnen und sie wurden bis zum 09.08.2021 abgeschlossen. Die Sanierung der Bahnsteigvorderkante war ursprünglich gemäß Bauvertrag nicht geplant. Somit mussten von der Bauleitung der Firma Rommel kurzfristigst die Arbeiten abgestimmt, organisiert und koordiniert werden.
Die Ausführung der gegenständlichen Leistungen des Nachtrags erfolgten unter beschleunigten Bedingungen, um weitere
Behinderungsschäden bzw. einen Baustopp der vertraglich vereinbarten Bodenverlegearbeiten zu verhindern.
Ein weiterer AN würde zusätzliche Schnittstellen schaffen, die koordiniert und zeitlich eingetaktet werden müssen. Unnötige Zusatzkosten wie eine doppelte BE, zusätzliche Personen in Besprechungen, etc. können so verhindert werden. Die Synergieeffekte bei Beauftragung der Leistungen bei einem AN sollten ebenfalls genutzt werden um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Somit können diese Leistungen nur beim AN Firma Rommel Infrastrukturbau GmbH & Co. KG angesiedelt werden. Bei einer getrennten Vergabe wäre eine erneute BE mit zusätzlichen Gerätetransporten erforderlich.