Vertrag über eine Vollerdgaslieferung für alle Abnahmestellen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) sowie gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/06/29-DGUV_Gas
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://david.berlin/
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über eine Vollerdgaslieferung für alle Abnahmestellen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) sowie gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Erdgaslieferung frei Abnahmestelle für eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren (2023 und 2024).
Die Abnahmestellen liegen bundesweit in verschiedenen Netzgebieten.
Der durch die Lieferanten realisierbare Beschaffungsprozess wird Gegenstand der Verhandlungen.
Die Bindefrist der Angebote wird auf 1 Tag verkürzt.
Leistungsgemessene Abnahmestellen (RLM)
Versorgung mit Erdgas für die Lieferjahre 2023 und 2024 an RLM-Erdgasabnahmestellen in verschiedenen Netzgebieten im gesamten Bundesgebiet.
Sämtliche Abnahmestellen sind 1h-leistungsgemessen. Die 1h-Lastgangwerte über 1 Jahr werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Nicht leistungsgemessene Abnahmestellen (SLP)
Versorgung mit Erdgas für die Lieferjahre 2023 und 2024 an SLP-Erdgasabnahmestellen in verschiedenen Netzgebieten im gesamten Bundesgebiet.
Die verwendeten Standardlastprofile über 1 Jahr werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJHR2JB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/