Lieferung und Reinigung von Maschinenputztüchern Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-068

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWR2Z8/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVWR2Z8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Reinigung von Maschinenputztüchern

Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-068
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Miete von verschiedenen Maschinenputztüchern sowie die Gestellung der jeweiligen Behältertypen. Die Leistung umfasst die Lieferung, die Abholung, die Reinigung, den Austausch und die Entsorgung verschiedener Maschinenputztücher.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Bundesdruckerei GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Miete von verschiedenen Maschinenputztüchern sowie die Gestellung der jeweiligen Behältertypen. Die Leistung umfasst die Lieferung, die Abholung, die Reinigung, den Austausch und die Entsorgung verschiedener Maschinenputztücher.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität Muster Teststellung / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 05/12/2022
Ende: 04/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 2 (ein) Mal, das heißt eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es findet eine Musterstellung statt. Von allen Bietern müssen folgende Positionen zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden:

- 50 x Maschinenputztücher für Druckereibereich - Standard (Kategorie 1a)

- 50 x Maschinenputztücher für Druckereibereich - höhere Qualität (Kategorie 1b)

- 50 x Maschinenputztücher für Spezialbereiche (Kategorie 2)

- 50 x Maschinenputztücher für Schlössereibereiche (Kategorie 3)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";

(2) Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern, wirtschaftlich Berechtigten, Konzernstruktur gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";

(3) Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt "Bieterselbstauskunft";

(4) Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend);

(5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt "Eigenerklärung Zuverlässigkeit";

(6) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß beigefügtem Formblatt;

Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.

(7) Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen).

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro netto sowie den durchschnittlichen Umsatz mit zum

ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in Euro netto bezüglich der letzten 3

abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß dem Formblatt "Bieterselbstauskunft".

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der durchschnittliche Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in Euro netto bezüglich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt sowie der durchschnittlich beschäftigten

Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen,

bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. dem Formblatt "Bieterselbstauskunft",

(2) Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren

Referenzprojekten der letzten 3 Jahre bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Bei den Referenzen muss es sich um mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen handeln. Als vergleichbare Leistungen wird die Lieferung und Reinigung von Maschinenputztüchern angesehen. Zur Wertbarkeit der jeweiligen Referenz müssen die Maschinenputztücher an Druckereien geliefert worden sein.

Die Referenzen haben zumindest Angaben zu:

a) dem Auftraggeber der Referenz (nebst den weiteren geforderten Angaben im Dokument I.4 (Formblatt

Referenzerklärung),

b) der inhaltlichen Beschreibung der Leistung(en),

c) dem Leistungszeitraum,

d) dem Gesamtauftragswert der Referenzleistung und,

e) dem Leistungserbringer;

zu enthalten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu den Referenzen:

- es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/08/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal DTVP

einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur

Verfügung gestellt.

Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im

Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie,

dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei

neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals

DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum

Vergabeverfahren zu prüfen.

Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWR2Z8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen

Fassung.

In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind."

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §

134 GWB darüber informiert.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB)

geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich

die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2022