Service-Dienstleistungen für Unify-Kommunikationssysteme Referenznummer der Bekanntmachung: E20/0003/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Service-Dienstleistungen für Unify-Kommunikationssysteme
E20/0003/2022: Service-Dienstleistungen für Unify-Kommunikationssysteme
Norddeutscher Rundfunk Hugh-Greene-Weg 1 22529 Hamburg
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Service, Wartung und Support für Unify Systeme des NDR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wir erklären,
- dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- dass über unser Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- dass uns keine strafrechtlichen Verurteilungen unserer verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
- dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
- dass wir seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem wir ansässig ist, erfüllt haben,
- dass wir ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen sind oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
- dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gegen unser Unternehmen vorliegen und uns eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere, dass wir die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllen und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d. h. wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
- dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen,
- dass Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
Unternehmensdarstellung
Umsätze als Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine
Informationsblatt nach Art 13 EU-DSGVO
Details siehe Vergabeunterlagen
Beschäftigtenzahl als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Referenzen
Details siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf der geplanten Vertragslaufzeit wird die Leistung voraussichtlich erneut ausgeschrieben.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYYHG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]