BVG On Demand-Angebote Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0309-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
BVG On Demand-Angebote
On Demand-Angebote in strukturierter Form:
Betrieb: Fahrer*innen, Fahrzeuge (inkl. Umrüstung, Instandhaltung, Folierung, Versicherung), Flotten- und Lademanagement, Schichtplanung, Personalführung und Schulungen,
System: Hintergrundsystem und Systemkomponenten für On Demand-Ridepooling (Frontend: On-Demand-App und Fahrer*innen-App, Agenten-Frontend, Backend mit Pooling-Algorithmus)
Berlin
Die Mobilität der Zukunft verändert sich - das stellt die BVG vor neue Chancen und Herausforderungen. Die Digitalisierung eröffnet hierbei große Chancen für das sogenannte On Demand-Ridepooling, also die Bündelung verschiedener Fahrtwünsche auf Fahrzeuge mit individuell, dynamisch in Echtzeit berechneten Fahrtrouten. Die Ziele des BVG On Demand-Portfolios sind zum einen die Ausweitung des On Demand-Ridepooling Angebots auf neue Gebiete (Rufbus) mit Fokus auf Angebotsdefizite durch Zubringung und Abholung sowie der Generierung eines bedarfsorientierten Angebots für die Barrierefreiheit (ABB) im gesamten ÖPNV in Berlin. Im Rahmen der Ausschreibung sucht die BVG Mobilitätsanbieter, die uns bei der Ausweitung des On Demand Ridepooling unterstützen. BVG-Rufbus: Mit dem BVG Rufbus bietet die BVG zusätzlich zu ihren klassischen Linienverkehren mit U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Fähren ein weiteres ÖPNV-Produkt an. Die eingesetzten Rufbusse werden schlecht erschlossene Gebiete und schlecht abgedeckte Zeiten fein erschließen sowie Direktverbindungen bei unattraktiven Umsteigebeziehungen im vorhandenen ÖPNV-Netz anbieten. Mit barrierefreien Fahrzeugen wird die Mobilität für alle Kunden der BVG sichergestellt. Der Fokus der BVG liegt darauf, dass das Produkt als Zu- oder Abbringer genutzt wird ("erste/ letzte Meile"). Der Service ergänzt das bestehende ÖPNV-Angebot und ist insbesondere geeignet, Fahrgäste von Verkehrsknotenpunkten zum Zielort (Feinverteilung) zu befördern sowie umgekehrt Fahrgäste mit schlechter Anbindung zum Hochleistungs-ÖPNV-Netz zu bringen. Der Fahrgast wird in keinem der Fälle von der "Haustür" abgeholt bzw. zu der "Haustür" hingebracht. Es werden nur eigens dafür festgelegte virtuelle Haltepunkte angefahren, um die Fahrtenbündelung zu fördern und bspw. das Befahren kleinerer Straßen zu vermeiden. Alternative Barrierefreie Beförderung (ABB): Die Alternative Barrierefreie Beförderung (im Folgenden "ABB") ist ein weiteres On Demand-Produkt der BVG. Im Fokus steht hier die Umsetzung der Mobilitätsgarantie im ÖPNV. Es schließt Lücken und Störungen der Barrierefreiheit im ÖPNV-Angebot hinsichtlich noch nicht vorhandener, temporär nicht betriebsbereiter oder in Modernisierung/Wartung befindlicher Aufzüge im ÖPNV-Netz im Berliner Stadtgebiet, aber auch bei Störungen der Barrierefreiheit von Bus und Straßenbahn. Die Verkehrsleistung ist als ÖPNV klassifiziert. Die ABB bietet ebenfalls einen Haltestelle-zu-Haltestelle-Service (keinen Tür-zu-Tür-Service) an und ist jeweils während der gesamten Betriebszeit der S- und U-Bahn-Linien im Berliner Stadtgebiet (Tarifzone A und B) vom AN zu gewährleisten. Das Verkehrsangebot ist per App oder Telefon buchbar. Leistungsinhalt: Durchführung von On Demand-Verkehren (Ridepooling) in strukturierter Form: Betrieb: Fahrer*innen, Fahrzeuge (inkl. Umrüstung, Instandhaltung, Folierung, Versicherung), Flotten- und Lademanagement, Schichtplanung, Personalführung und Schulungen und System: Hintergrundsystem und Systemkomponenten für On Demand-Ridepooling (Frontend: On-Demand-App und Fahrer*innen-App, Agenten-Frontend, Backend mit Pooling-Algorithmus) Für die unterversorgten Gebiete und zur Erfüllung der Mobilitätsgarantie wird die BVG die On Demand-Ridepooling-Produkte BVG Rufbus und Alternative Barrierefreie Beförderung (im Folgenden "ABB") einsetzen. Beide On Demand-Leistungen sind in den ÖPNV integriert und über eine gemeinsame App oder Telefon buchbar. Für o. g. Leistungen wird im Rahmen der Ausschreibung ein Dienstleister gesucht. Mit Zuschlagserteilung beginnen die vertraglichen Rechte und Pflichten, insbesondere beginnt die Pflichtenheftphase. Der eigentliche Leistungsbeginn der On Demand-Leistungen mit Beginn der Vergütung soll nach aktuellen Planungen der 01.05.2022 (oder wenn möglich auch schon früher) sein. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung wird den Bewerbern erst nach Vorlage einer unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.
Alle Optionen sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BVG On Demand-Angebote
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.