Demografievorhaben - Gesundheitsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0773-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Demografievorhaben - Gesundheitsplattform
Bereitstellung einer Online-Plattform, auf welcher Gesundheitsmaßnahmen verschiedener Leistungserbringer durch die Mitarbeitenden der BVG gebucht werden können. Über diese Plattform werden diese Maßnahmen den Mitarbeitenden der BVG vermittelt, verwaltet und abgewickelt.
Berlin
Bereitstellung einer Online-Plattform, auf welcher Gesundheitsmaßnahmen verschiedener Leistungserbringer durch die Mitarbeitenden der BVG gebucht werden können. Über diese Plattform werden diese Maßnahmen den Mitarbeitenden der BVG vermittelt, verwaltet und abgewickelt. • Bereitstellung einer Online-Plattform, welche Gesundheitsmaßnahmen verschiedener Leistungserbringer bündelt und den Beschäftigten der BVG zur Verfügung stellt. Dazu gehören folgende Gesundheitsmaßnahmen (siehe unten für Details): - Zertifizierte Präventionsangebote nach §§ 20 und 20b SGB V • Darüber hinaus müssen weitere Angebote in der Plattform bei Bedarf integrierbar sein. • Die Online-Plattform muss auf Kosten des Anbieters an die Anforderungen und das Corporate Design (Design;Benutzerfreundlichkeit) der BVG angepasst werden. Die BVG liefert z. B. Vorgaben hinsichtlich CorporateDesign, nutzbare Logos und das Farbschema. • Die Online-Plattform muss die Möglichkeit bieten, Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements der BVG flexibel über ein Kursmanagement zu integrieren. Die Angebote müssen flexibel mit wenigen Klicks bearbeitet und aktualisiert werden können. • Auch die Integration weiterer von der BVG vorgegebener Maßnahmen muss von Anfang an und auch nachträglich während der Vertragslaufzeit möglich sein. • Das Online-Portal bildet einschränkbar alle Gesundheitsmaßnahmen ab, welche die Beschäftigten direkt überdas Online-Portal buchen können. • Für eine komfortable Nutzung müssen zahlreiche Filter- und Suchoptionen zur Verfügung stehen. • In Ausnahmefällen muss es möglich sein, dass Beschäftigte einen Gutschein für eine fest definierte Leistung generieren und diesen bei einem Drittanbieter einlösen können. • Die Online-Plattform muss auch als App zur Verfügung stehen und kann von den Beschäftigten per Smartphone verwendet werden. • Die Online-Plattform muss barrierefrei sein. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2022 bis 31.12.2024 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 31.12.2025 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Demografievorhaben - Gesundheitsplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.