16FEI20535 Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes - Abschnitt Merzig Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI20535
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
16FEI20535 Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes - Abschnitt Merzig
Merzig
Die Maßnahme befindet sich im Landkreis Merzig-Wadern im Stadtgebiet Merzig auf den Gemar-kungen Merzig und Besseringen
Es werden insgesamt fünf Lärmschutzwände in einer Gesamtläge von 5.150 m errichtet
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
16FEI20535 Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes - Abschnitt Merzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57299
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Merzig
Die Maßnahme befindet sich im Landkreis Merzig-Wadern im Stadtgebiet Merzig auf den Gemar-kungen Merzig und Besseringen
Es werden insgesamt fünf Lärmschutzwände in einer Gesamtläge von 5.150 m errichtet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57299
Land: Deutschland
LÄA49_Hering_Arbeitsplanum Bohrpfähle Seffersbach (MKA 49_9)
Um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, ist diese zusätzliche Leistungen für den Baufortschritt notwendig.
Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Beträchtliche
Zusatzkosten entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in
Ansatz gebracht werden können.